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Autor: katharina summerer

„Silberne Bürgermedaille“ für Hans Rothammer:

Stadt Regensburg würdigt seine herausragenden Verdienste

Im Rahmen des traditionellen „Stadtfreiheitstages“ im Historischen Reichssaal des Alten Rathauses wurde unserem Kanzleigründer Hans Rothammer am Samstag (15. 11.) eine große Ehrung zuteil: Die Stadt Regensburg zeichnete ihn mit der „Silbernen Bürgermedaille“ aus und würdigt mit dieser städtischen Auszeichnung seine außerordentlichen Verdienste während seiner zehnjährigen Amtszeit als Vorstandsvorsitzender des SSV Jahn Regensburg e. V. (2014 – 2024).

„Es freut mich sehr, Hans Rothammer für seine besonderen Verdienste zum Wohl der Stadt Regensburg die städtische Auszeichnung „Silberne Bürgermedaille“ zu verleihen. Über 10 Jahre hat Hans Rothammer als Vorstandsvorsitzender des SSV Jahn Regensburg die bis dato erfolgreichste Phase der Vereinsgeschichte mitgeprägt und zugleich das soziale Profil des Vereins maßgeblich gestaltet. Mit seiner klaren Haltung zu sozialen Themen und gesellschaftlichen Werten ist er zu einem Vorbild in der Stadtgesellschaft geworden. Zu dieser verdienten Ehrung gratuliere ich ihm persönlich sehr herzlich“, sagte Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer zur Ehrung.

Besondere Verdienste in der zehneinhalb Jahre dauernden Amtszeit

Hans Rothammer entwickelte den SSV Jahn mit einigen wichtigen Mitstreitern zu einem nachhaltig etablierten Profiklub in Deutschland sowie dem erfolgreichsten Fußballverein Ostbayerns. In der bewegten Amtszeit meisterte Hans Rothammer im Zusammenspiel mit seinen langjährigen Begleitern mehrere Herausforderungen, wie die Eröffnung des neuen Stadions 2015, die Abwehr eines unseriösen Investors 2017, die Umbenennung des Stadions in Jahnstadion Regensburg 2020 sowie die finanzielle Konsolidierung ab 2014. Zudem gelang es, die Aktienmehrheit des e.V. an die Kapitalgesellschaft 2017 zu erwerben oder weitere infrastrukturelle Projekte wie beispielsweise die Investitionen in die Infrastruktur am Trainingsgelände am Kaulbachweg 2020 oder den Abschluss des Erbbaurechtsvertrag für das neue Nachwuchsleistungszentrum in Barbing 2023 zu realisieren.

Sportlich gesehen durchlief der SSV Jahn die bis dato erfolgreichste Zeit seiner Vereinshistorie, unter anderem gelang 2016/2017 der Durchmarsch von der Regionalliga in die 2.Bundesliga und fünfmal in Folge der Klassenerhalt bis 2022 sowie der Wiederaufstieg 2024. Als Aufsichtsratsvorsitzender der SSV Jahn Regensburg GmbH & Co. KGaA bleibt Rothammer dem SSV Jahn über 2024 hinaus erhalten.

Besonders hervorzuheben ist auch sein unermüdliches Engagement für die klare Wertehaltung des SSV Jahn mit den Markenwerten Bodenständigkeit, Glaubwürdigkeit und Ambition. Unter seiner Begleitung wurden die Themen soziale Verantwortung und Haltung fest im Vereinsleitbild verankert. Zudem ist Rothammer Mitbegründer der Regensburger Initiative „Wir stehen auf e.V.“, die sich für Vielfalt, Toleranz und die Stärkung gesellschaftlicher Werte in der Region Ostbayern einsetzt.

Die Silberne Bürgermedaille der Stadt Regensburg

Die „Silberne Bürgermedaille“ zählt zu den höchsten und exklusivsten Auszeichnungen der Stadt Regensburg. Sie wurde bereits im Jahr 1913 durch Magistratsbeschluss geschaffen und wurde bisher nur 72-mal verliehen. Mit der Medaille werden Persönlichkeiten geehrt, die sich in herausragender Weise um das Wohl oder das Ansehen der Stadt Regensburg verdient gemacht haben. Ihre Besonderheit unterstreicht die Tatsache, dass die Gesamtzahl der lebenden Inhaber dieser Medaille streng begrenzt ist und 25 Personen nicht übersteigen soll. Die Auszeichnung gilt somit als ein besonderes Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung durch die gesamte Stadtgesellschaft.

Wir – die Partner und Mitarbeiter von DRPA – gratulieren Hans Rothammer von Herzen zur Verleihung der Silbernen Bürgermedaille der Stadt Regensburg.

DRPA Magazin 04 | November 2025 – Aktuelles Wissen für Ihren Berufsalltag

Mit unserer neuen Ausgabe des DRPA Magazins halten wir Sie wieder auf dem Laufenden – kompakt, verständlich und praxisnah.
In der November-Ausgabe beleuchten wir Themen, die aktuell in Kanzleien, Unternehmen und Praxen eine zentrale Rolle spielen: von der „Next-Level-Erstattung“ über die Freiwillige Aktivrente bis hin zu steuerlichen und rechtlichen Neuerungen. Außerdem erklären wir, wie DSGVO und BDSG im Alltag richtig umgesetzt werden und worauf bei der Organisation von Betriebsveranstaltungen zu achten ist.

Unser Ziel: Ihnen fundiertes Wissen an die Hand zu geben, das sich direkt in der Praxis anwenden lässt.
Lesen Sie jetzt die neue Ausgabe und bleiben Sie bestens informiert: drpa | MAGAZIN – Ausgabe 04

Alle Ausgaben finden Sie hier Mandantenmagazin | drpa

meditaxa Ausgabe 115 | November 2025 – Neues aus dem Gesundheitswesen

Auch in diesem Monat informieren wir mit der neuen meditaxa-Ausgabe über aktuelle Entwicklungen im Gesundheitswesen.
Der Leitartikel „Wenn die Praxis läuft, dann läuft’s“ zeigt, wie Ärztinnen, Ärzte und Praxisinhaber:innen wirtschaftliche Potenziale erkennen und nutzen können – von strategischem Einkauf über Energieeffizienz bis zu Mitarbeitermotivation. Außerdem stellen wir die Reform der GOÄneu vor und erläutern steuerliche Regelungen bei Betriebsveranstaltungen.

Ergänzt wird das Heft durch Beiträge zum Investitionssofortprogramm 2025, praxisrelevante Steuer- und Rechtsthemen sowie Neuigkeiten aus der Gesundheits- und Berufspolitik.

Jetzt lesen und die vollständige Ausgabe online entdecken: meditaxa Ausgabe 115

Alle weiteren Ausgaben finden Sie unter: Meditaxa Magazin | DRPA

Erneut als Top Company ausgezeichnet – unsere Kanzlei erhält das kununu-Siegel 2026

Unsere Kanzlei darf sich auch 2026 wieder über eine besondere Auszeichnung freuen:
Wir wurden von der Arbeitgeber-Bewertungsplattform kununu erneut als Top Company ausgezeichnet – und gehören damit zu den rund fünf Prozent aller Unternehmen im deutschsprachigen Raum, die dieses Siegel erhalten.

Auszeichnung für besondere Mitarbeiterzufriedenheit

Das Top Company-Siegel wird ausschließlich auf Grundlage von unabhängigen Bewertungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf kununu vergeben. Damit ist es eines der wenigen Arbeitgeber-Siegel, das auf realen Erfahrungen und ehrlichem Feedback basiert.

Unsere erneute Auszeichnung zeigt:

  • Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fühlen sich bei uns wohl.
  • Unsere Unternehmenskultur wird als positiv, wertschätzend und verlässlich wahrgenommen.
  • Unsere Kanzlei ist ein attraktiver Arbeitgeber in Regensburg – sowohl für Steuerberaterinnen, Steuerberater, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten als auch für Fachkräfte im Kanzleimanagement.

Starke Unternehmenskultur als Erfolgsfaktor

„Diese Auszeichnung ist ein starkes Zeichen für unsere gelebte Unternehmenskultur und den Zusammenhalt im Team. Wir freuen uns sehr über das positive Feedback unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und sehen darin zugleich eine Motivation, weiterhin ein Umfeld zu schaffen, in dem jede und jeder gerne arbeitet und sich weiterentwickeln kann“,  sagt Dr. Thomas Rothammer.

Bei uns stehen Teamgeist, Kommunikation, Zuverlässigkeit, Wertschätzung und Qualität im Mittelpunkt – Werte, die wir nicht nur nach außen, sondern auch im täglichen Miteinander leben.

Was das kununu-Siegel bedeutet

Um das Top Company-Siegel 2026 zu erhalten, müssen Unternehmen auf kununu folgende Kriterien erfüllen:

  • Mindestens sieben Mitarbeiterbewertungen auf dem Unternehmensprofil
  • Einen Gesamtscore von mindestens 3,8 Sternen
  • Einen Bewertungsdurchschnitt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von mindestens 3,8 Sternen in den letzten zwölf Monaten
  • Mindestens zwei neue oder aktualisierte Bewertungen im letzten Jahr

Diese Anforderungen garantieren, dass das Siegel für echte, kontinuierliche Mitarbeiterzufriedenheit steht – und nicht für einmalige Momentaufnahmen.

Ein Zeichen für Qualität und Zusammenhalt

Als Top Company 2026 sehen wir die Auszeichnung als Bestätigung und zugleich als Ansporn, auch künftig auf eine offene, respektvolle und moderne Arbeitskultur zu setzen.
Denn nur, wenn alle im Team gern zur Arbeit kommen, können wir unseren Mandantinnen und Mandanten tagtäglich die Qualität bieten, für die unsere Kanzlei steht.

Aktualisierung GoBD wegen E-Rechnungspflicht

Die Finanzverwaltung hat die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) mit Schreiben vom 14.07.2025 erneut aktualisiert. Hintergrund ist die Einführung der E-Rechnungspflicht.

Hinweis: Die E-Rechnungspflicht besteht zwar grundsätzlich seit dem 01.01.2025. Es gelten für die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen mit strukturiertem Datensatz aber Übergangsfristen bis zum 31.12.2026 bzw. für kleinere Unternehmen sogar bis zum 31.12.2027. Bis dahin können Ausgangsrechnungen weiterhin z.B. in Papier oder im PDF-Format ausgestellt werden.

Die vorgenommenen Änderungen an den GoBD sind zum Teil nur redaktioneller Natur. Insbesondere folgende inhaltliche Änderungen sind aber zu erwähnen:

  • Aufbewahrungspflicht: Werden Buchungsbelege, Handels- oder Geschäftsbriefe in Form eines strukturierten Datensatzes (bspw. als E-Rechnungen) empfangen, reicht es aus, nur den strukturierten Teil aufzubewahren. Dies macht die Finanzverwaltung nun deutlich. Eine Aufbewahrung des menschenlesbaren Datenteils einer hybriden E-Rechnung (z. B. des PDF-Teils einer ZUGFeRD-Rechnung) ist nur dann erforderlich, wenn zusätzliche oder abweichende Informationen enthalten sind, die für die Besteuerung von Bedeutung sind (z. B. Buchungsvermerke).
  • Maschinelle Auswertbarkeit: Die Finanzverwaltung weist nun ausdrücklich darauf hin, dass auch bei sonstigen strukturierten Dateien (z. B. E-Rechnungen) die für die GoBD-Konformität erforderlichen mathematisch-technischen Auswertungen gegeben sind.
  • Mittelbarer Datenzugriff: Die Finanzverwaltung hat die Möglichkeiten des mittelbaren Datenzugriff (Z2) im Rahmen von Betriebsprüfungen erweitert. Bisher konnte die Finanzbehörde nur verlangen, dass sie hinsichtlich der nach ihren Vorgaben erstellten maschinellen Auswertungen einen „Nur-Lesezugriff“ erhält. Nunmehr soll die Finanzbehörde stattdessen auch verlangen können, die Datenauswertung im maschinell auswertbaren Format zur Verfügung gestellt zu bekommen.

Die GoBD in der Fassung vom 14.07.2025 sind auch mit Wirkung vom 14.07-2025 anzuwenden.