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Autor: katharina summerer

Automatisierung in der Finanzbuchhaltung – Effizienz steigern, Freiräume schaffen

Die Digitalisierung verändert auch die Finanzbuchhaltung – und das mit deutlichen Vorteilen für Kanzleien und Mandanten.
Ein zentraler Baustein dieser Entwicklung ist die Automatisierung von Buchungsaufträgen.

In unserer Kanzlei setzen wir auf modernste DATEV-Lösungen, um wiederkehrende Arbeitsschritte zu vereinfachen und die Qualität unserer Arbeit weiter zu erhöhen.
Unsere Kollegin Frau Adamzik hat dem Team jüngst gezeigt, wie wir durch gezielten Einsatz der Automatisierungsfunktionen in DATEV mehr Effizienz in den Arbeitsalltag bringen.

Wie funktioniert die Automatisierung in der Buchhaltung?

Die Grundidee ist einfach: Werden Buchungssätze korrekt hinterlegt, kann das System viele Geschäftsvorfälle selbstständig verarbeiten.
Das bedeutet:

  • Wiederkehrende Buchungen werden automatisch erstellt.
  • Manuelle Erfassungsarbeiten entfallen weitgehend.
  • Fehlerquellen werden reduziert.

Das spart Zeit, senkt die Arbeitslast und sorgt für eine gleichbleibend hohe Qualität in der Finanzbuchhaltung.

Vorteile für unsere Mandanten

Die Automatisierung ist kein Selbstzweck – sie verschafft uns vor allem eines: mehr Zeit für unsere Mandanten.
Denn je weniger Kapazitäten in Routineaufgaben fließen, desto mehr können wir uns auf individuelle Beratung konzentrieren.
Unsere Mandanten profitieren dadurch von:

  • Schnellerer Verarbeitung ihrer Finanzdaten
  • Höherer Datenqualität durch standardisierte Abläufe
  • Mehr persönlicher Betreuung und strategischer Beratung

Ein weiterer Schritt zur digitalen Kanzlei

Mit jeder Automatisierungslösung, die wir integrieren, kommen wir unserem Ziel näher: einer vollständig digitalisierten, zukunftsorientierten Kanzlei.
Das bedeutet nicht nur modernste Technik, sondern vor allem eine bessere Zusammenarbeit – intern und mit unseren Mandanten. 💡 Unser Fazit: Automatisierung ist der Schlüssel zu mehr Effizienz und Beratungsqualität. Sie schafft die Grundlage, um die Anforderungen der Zukunft nicht nur zu erfüllen, sondern zu übertreffen

Steuerfallen bei Ferienimmobilien: Was Eigentümer und Vermieter unbedingt beachten sollten

Ferienwohnungen und -häuser sind beliebt – sowohl als Kapitalanlage als auch zur Eigennutzung. Doch wer seine Ferienimmobilie vermietet, sollte die steuerlichen Spielregeln genau kennen. Denn schon kleine Fehler können zu teuren Nachzahlungen führen.

1. Eigennutzung und Vermietung klar trennen
Wer seine Ferienwohnung sowohl selbst nutzt als auch vermietet, muss diese Zeiträume exakt dokumentieren. Eine klare Trennung ist wichtig, um steuerlich korrekt zwischen privater und gewerblicher Nutzung zu unterscheiden.

2. Einnahmen vollständig und korrekt angeben
Mieteinnahmen aus der Vermietung sind steuerpflichtig und gehören in die Einkommensteuererklärung. Werden die Einnahmen nicht korrekt erfasst, drohen Nachforderungen und eventuell auch Bußgelder.

3. AfA und Werbungskosten optimal nutzen
Abschreibungen (AfA) und Werbungskosten wie Renovierungen, Maklergebühren oder laufende Nebenkosten können die Steuerlast senken. Voraussetzung: Sie werden sauber belegt und in der Steuererklärung angesetzt.

4. Umsatzsteuerpflicht im Blick behalten
Bei regelmäßiger und umfangreicher Vermietung kann eine Umsatzsteuerpflicht entstehen – vor allem, wenn zusätzliche Leistungen wie Reinigung oder Frühstück angeboten werden.

5. Besonderheiten bei Auslandsimmobilien beachten
Wer im Ausland eine Ferienwohnung vermietet, muss nicht nur die steuerlichen Vorschriften des jeweiligen Landes kennen, sondern auch die deutschen Meldepflichten einhalten.

Unser Tipp:
Frühzeitig steuerliche Beratung einholen, um Fallstricke zu vermeiden und steuerliche Vorteile optimal zu nutzen. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Gestaltung und Steuerplanung Ihrer Ferienimmobilie – in Deutschland und im Ausland.

Bildquellen: AdobeStock_539593280 und 409726562

❤️ 𝟭𝟬𝟬 𝗛𝗲𝗿𝘇𝗲𝗻𝘀𝘄ü𝗻𝘀𝗰𝗵𝗲 – 𝗨𝗻𝘀𝗲𝗿𝗲 𝗦𝗽𝗲𝗻𝗱𝗲 𝘇𝘂𝗺 𝗧𝗮𝗴 𝗱𝗲𝗿 𝗢𝗿𝗴𝗮𝗻𝘀𝗽𝗲𝗻𝗱𝗲

❤️  100 Herzenswünsche – Unsere Spende zum Tag der Organspende

Soziales Engagement ist uns als Kanzlei ein echtes Anliegen – besonders dann, wenn es um das Leben von Kindern und Jugendlichen geht.

Zum Tag der Organspende haben wir uns daher gemeinsam mit der Sparkasse Regensburg an einer besonderen Aktion der KUNO-Stiftung beteiligt: Kinder und Jugendliche, die auf ein Spenderorgan warten oder bereits eines erhalten haben, haben ihre ganz persönlichen Wünsche und Hoffnungen auf kleine Stoffherzen geschrieben.

Unsere Kanzlei hat 100 dieser Herzensbotschaften erworben und konnte damit eine Spende in Höhe von 500,00 Euro an die KUNO-Stiftung übergeben.

Mit dieser Aktion möchten wir nicht nur unterstützen, sondern auch Aufmerksamkeit für ein Thema schaffen, das oft im Hintergrund bleibt – aber Leben retten kann: die Organspende.

Wir bedanken uns bei der KUNO-Stiftung für ihr großes Engagement und bei den jungen Patientinnen und Patienten für ihre bewegenden Botschaften.

#Organspende rettet Leben – und jedes Engagement zählt.

Influencer, Creator & Steuern: Was Sie über Ihre Einnahmen wissen müssen

Online erfolgreich – aber auch steuerlich korrekt?

Ob auf Instagram, TikTok, YouTube oder Twitch – immer mehr Menschen verdienen als Influencer:innen oder Content Creator Geld im Internet. Doch wer Einnahmen erzielt, muss auch steuerrechtliche Pflichten beachten. Kooperationen mit Unternehmen, gesponserte Beiträge, Affiliate-Links, Produktplatzierungen oder sogar kostenlose PR-Samples können steuerpflichtig sein.

Das Finanzamt sieht bei digitalen Einnahmequellen inzwischen ganz genau hin. Seit 2024 arbeitet die Steuerverwaltung deutschlandweit verstärkt mit digitalen Prüftechniken und Auswertungen öffentlicher Social-Media-Profile. Für 2025 ist daher erhöhte Aufmerksamkeit geboten – auch scheinbar „kleine“ Creator:innen geraten ins Visier der Behörden.

1. Welche Einnahmen gelten als steuerpflichtig?

Ganz gleich, ob Geld- oder Sachleistungen – steuerlich gelten viele Leistungen, die Creator:innen erhalten, als betrieblich veranlasste Einnahmen. Dazu zählen z. B.:

  • Honorarzahlungen von Kooperationspartnern oder Agenturen
  • Affiliate-Einnahmen über Plattformen wie Amazon, Awin, etc.
  • Bezahlte Produktplatzierungen, Reels, Stories oder Videos
  • Kostenlose Produkte (PR-Samples), sofern ein werblicher Zweck vorliegt
  • Einladungen zu Events oder Reisen, wenn ein Gegenwert (z. B. Berichterstattung) erwartet wird

Selbst Sachzuwendungen müssen mit dem Marktwert zum Zeitpunkt des Zuflusses in der Steuererklärung angegeben werden.

2. Gewerbe oder freiberuflich?

Wer regelmäßig online Inhalte gegen Gegenleistung produziert, übt in der Regel eine gewerbliche Tätigkeit aus. Eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Amt ist daher erforderlich. Nur in Ausnahmefällen – etwa bei rein künstlerischer Tätigkeit ohne Werbezwecke – könnte eine freiberufliche Einordnung möglich sein.

Achtung: Die Gewerbeanmeldung hat auch Folgen für die Gewerbesteuer (ab Freibetrag von 24.500 € jährlich) und ggf. für Pflichten gegenüber der IHK.

3. Umsatzsteuer & Kleinunternehmerregelung

Creator:innen, die jährlich weniger als 22.000 € Umsatz (Stand 2025) erzielen, können sich für die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG entscheiden. Das bedeutet: keine Ausweisung von Umsatzsteuer auf Rechnungen – aber auch kein Vorsteuerabzug.

Wichtig ist dabei:

  • Diese Entscheidung muss aktiv bei der Anmeldung getroffen werden
  • Wird der Grenzbetrag im Folgejahr überschritten, entsteht Umsatzsteuerpflicht
  • Die Regelung gilt nicht automatisch

4. Einkommensteuer: Ab wann wird’s ernst?

Auch bei vergleichsweise geringen Einnahmen gilt: Sobald ein Gewinn erzielt wird, besteht prinzipiell Einkommensteuerpflicht. Der Grundfreibetrag liegt 2025 bei 12.096  für Ledige und 24.192 € für Verheiratete.

Werbungskosten, Betriebsausgaben (z. B. Kamera, Software, Reisekosten) und andere steuerliche Positionen können den Gewinn mindern. Eine genaue Gewinnermittlung ist aber erforderlich – entweder durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder bei höherem Gewinn durch Bilanzierung.

5. Dokumentationspflichten & steuerliche Risiken

Die größte steuerliche Gefahr für Influencer:innen? Unwissenheit oder fehlende Dokumentation. Wer Einnahmen nicht meldet oder unvollständig dokumentiert, riskiert Steuernachzahlungen, Bußgelder oder sogar strafrechtliche Konsequenzen wegen Steuerhinterziehung.

Wichtig:

  • Alle Einnahmen (auch Sachwerte!) müssen erfasst und dokumentiert werden
  • Rechnungen, Verträge und Korrespondenzen mit Kooperationspartnern sollten aufbewahrt werden
  • Eine saubere Trennung von privaten und betrieblichen Ausgaben ist entscheidend

Influencer:innen tragen Unternehmerverantwortung

Auch wenn der Einstieg ins Creator-Business oft spielerisch beginnt – steuerlich gelten Sie als Unternehmer:in, sobald Sie Einnahmen erzielen. Mit einer guten Planung und professioneller Beratung lassen sich Steuerrisiken vermeiden und rechtliche Fallstricke umgehen.

Bildquellen: AdobeStock_539593280 und AdobeStock_339881121

Steuerliche Förderungen und Zuschüsse für Unternehmen – Welche Programme gibt es und wie profitieren Sie davon?

Ob Digitalisierung, Forschung oder nachhaltige Innovationen – der Staat bietet zahlreiche Fördermöglichkeiten, um Unternehmen bei Investitionen zu unterstützen. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Programme vor und erklären, wie Sie von steuerlichen Zuschüssen profitieren können.

1. Förderungen für Digitalisierung und IT
In Zeiten der Digitalisierung ist es für Unternehmen wichtig, Schritt zu halten. Der Staat fördert Investitionen in die IT-Infrastruktur und digitale Werkzeuge, z. B. durch Zuschüsse für Softwarelösungen oder Cyber-Security-Maßnahmen.

  • Digitalbonus: Bis zu 50 % der Investitionskosten für digitale Lösungen werden gefördert.
  • Förderung von IT-Innovationen: Zuschüsse für Entwicklung und Implementierung neuer IT-Projekte.

2. Förderungen im Bereich Nachhaltigkeit und Energieeffizienz
Der Klimaschutz wird immer wichtiger – auch für Unternehmen. Daher gibt es verschiedene Förderprogramme für Investitionen in nachhaltige Technologien und die Nutzung erneuerbarer Energien.

  • Investitionszuschüsse für Energieeffizienz: Förderung von Technologien zur Senkung des Energieverbrauchs.
  • Förderung von Solar- und Windkraftanlagen: Zuschüsse für Investitionen in erneuerbare Energien.

3. Forschung und Entwicklung – Steuerliche Vorteile nutzen
Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren, können von steuerlichen Vorteilen profitieren. Der Forschungszulagengesetz (FZulG) gewährt Unternehmen bis zu 25 % der förderfähigen Forschungsausgaben als steuerliche Erstattung.

  • Zuschüsse für innovative Produkte: Unterstützung bei der Entwicklung neuer Produkte oder Verfahren.
  • Steuerliche Forschungsförderung: Rückerstattung von bis zu 500.000 für Forschungsausgaben.

4. Programme für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Kleine und mittelständische Unternehmen können durch gezielte Förderungen ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern. Besonders für Investitionen in neue Technologien und Marktanalysen gibt es attraktive Programme.

  • KMU-Programm: Zuschüsse für Investitionen, die zur Schaffung neuer Arbeitsplätze oder der Entwicklung neuer Märkte beitragen.

5. Wie beantragen Sie Förderungen und Zuschüsse?
Die Beantragung von Fördermitteln kann komplex sein. Um Fehler zu vermeiden, empfehlen wir eine frühzeitige Planung und gegebenenfalls die Unterstützung durch einen Experten.

  • Beratung: Wir helfen Ihnen, das passende Programm zu finden und die Antragstellung korrekt durchzuführen.
  • Fristen beachten: Fördermittel sind oft an bestimmte Fristen gebunden – eine rechtzeitige Beantragung ist wichtig.

Steuerliche Förderungen und Zuschüsse bieten Unternehmen eine wertvolle Möglichkeit, Investitionen steuerlich begünstigt zu tätigen. Ob Digitalisierung, Forschung oder Nachhaltigkeit – die richtige Förderung kann Ihre Liquidität und Wettbewerbsfähigkeit stärken.