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Autor: katharina summerer

Erbschaftsteuer clever gestalten – Wie Sie Freibeträge optimal nutzen

Ein geerbtes Haus, das Familienunternehmen oder größere Geldbeträge – Erbschaften sind häufig mit Emotionen, aber auch mit steuerlichen Pflichten verbunden. Die gute Nachricht: Wer frühzeitig plant, kann durch gezielte Gestaltung erhebliche Steuerlasten vermeiden. In diesem Beitrag zeigen wir, wie Sie die gesetzlichen Freibeträge optimal nutzen und typische Fehler vermeiden.

1. Persönliche Freibeträge kennen und ausschöpfen
Das Erbschaftsteuerrecht sieht hohe persönliche Freibeträge vor:

  • Ehepartner: 500.000 €
  • Kinder: 400.000 € (pro Elternteil!)
  • Enkelkinder: 200.000 €
  • Geschwister: 20.000 €

Durch gezielte Schenkungen zu Lebzeiten können diese Freibeträge mehrfach genutzt werden – denn sie erneuern sich alle 10 Jahre.

2. Schenkungen als Gestaltungsmittel nutzen
Schenkungen zu Lebzeiten ermöglichen es, Vermögen schrittweise zu übertragen – steueroptimiert und planbar. Gerade bei größeren Vermögen empfiehlt sich eine individuelle Nachfolgeplanung unter Einbeziehung des Schenkungssteuerrechts.

3. Immobilien richtig übertragen
Wer eine Immobilie vererbt oder verschenkt, sollte auf die steuerliche Bewertung achten. Besonders effektiv: Die Kombination mit einem Nießbrauchrecht – der Eigentümer bleibt wirtschaftlicher Nutzer, das Objekt ist steuerlich aber bereits übertragen.

4. Unternehmen und Betriebsvermögen
Für die Übertragung von Unternehmen gelten Sonderregelungen. Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt Betriebsvermögen zu 85 % oder sogar zu 100 % steuerfrei – sofern bestimmte Fristen und Bedingungen eingehalten werden.

5. Fallstricke vermeiden

  • Freibeträge nicht ausgeschöpft
  • Kein Testament oder Erbvertrag
  • Keine Schenkung zu Lebzeiten
  • Unklare Regelungen bei Patchwork-Familien

Fazit:
Mit einer durchdachten Vermögensnachfolge können Sie nicht nur steuerliche Vorteile nutzen, sondern auch Klarheit für Ihre Familie schaffen. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Nachfolgeplanung – mit Fingerspitzengefühl und Fachkompetenz.

Nebenberuflich selbstständig – Was Sie steuerlich beachten müssen

Nebenberufliche Selbstständigkeit erfreut sich zunehmender Beliebtheit – sei es durch einen Online-Shop, als Beraterin oder über kreative Dienstleistungen. Doch vielen ist nicht bewusst, dass auch kleinere Nebeneinkünfte steuerliche Pflichten mit sich bringen. In diesem Beitrag zeigen wir, was Sie beachten sollten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

1. Anmeldung beim Finanzamt oder Gewerbeamt
Sobald Sie regelmäßig Einnahmen erzielen, müssen Sie Ihre Tätigkeit beim Finanzamt anmelden. Handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit, ist zusätzlich eine Anmeldung beim Gewerbeamt erforderlich.

2. Kleinunternehmerregelung prüfen
Wer im Vorjahr unter 22.000 €  (ab 2025: 25.000 €) Umsatz bleibt und im Folgejahr nicht mehr als 50.000 € erwartet (ab 2025: der im laufenden Jahr 100.00 € nicht überschreitet), kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Damit entfällt die Umsatzsteuerpflicht – Sie dürfen jedoch keine Umsatzsteuer ausweisen.

3. Einkommensteuer nicht vergessen
Auch bei nebenberuflichen Tätigkeiten gilt: Gewinne über 410 € im Jahr unterliegen der Einkommensteuer. Wichtig: Auch Betriebsausgaben können geltend gemacht werden – eine sorgfältige Buchführung zahlt sich aus.

4. Krankenversicherung & Sozialabgaben
Die nebenberufliche Tätigkeit kann Auswirkungen auf Ihre Krankenversicherung haben – insbesondere, wenn sie zeitlich oder finanzielle Ihre Hauptbeschäftigung übersteigt. Hier empfiehlt sich die Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse.

5. Häufige Fehler vermeiden

  • Einnahmen nicht melden
  • Kleinunternehmergrenze überschreiten
  • Unbeabsichtigte Scheinselbstständigkeit

Fazit:
Auch im Nebenerwerb gilt: Wer frühzeitig für steuerliche Klarheit sorgt, vermeidet spätere Probleme. Unsere Kanzlei berät Sie gerne bei der richtigen Einstufung Ihrer Tätigkeit und der optimalen steuerlichen Gestaltung.

Steuerfachangestellte – Eine Ausbildung mit Perspektive

Heute freuen wir uns, euch eine unserer Auszubildenden vorstellen zu dürfen: Julia Langhammer. Sie befindet sich derzeit im zweiten Lehrjahr und wird euch einen Einblick in die Ausbildung geben. Lernt sie und die Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten besser kennen.

Liebe Julia, ich danke dir, dass du dir die Zeit genommen hast für unser Interview. Ich freue mich sehr, dass wir gleich beginnen können.

Wie bist du auf den Beruf der Steuerfachangestellten aufmerksam geworden?

Ich hab mir schon recht früh Gedanken darüber gemacht, was ich nach der Schule mal machen möchte und konnte mich erst nicht so richtig zwischen Ausbildung und Studium entscheiden. Ich suchte dann nach einer etwas anspruchsvolleren Ausbildung, bei der man viel mit Zahlen zu tun hat und bin dabei auf den Beruf der Steuerfachangestellten aufmerksam geworden. Außerdem war bereits eine Freundin von mir in der Ausbildung bei drpa und meinte, ich soll es doch einfach mal ausprobieren.

Was hat dich letztlich überzeugt, die Ausbildung zu starten?

Während meinem einwöchigen Praktikum konnte ich einen guten Einblick in den Alltag der Steuerfachangestellten bekommen. Außerdem haben mich die vielen Weiterbildungsmöglichkeiten und Aufstiegschancen überzeugt. Mit der Ausbildung hat man eine gute Basis für alles Weitere.

Hattest du vor der Bewerbung bereits Berührungspunkte mit dem Thema Steuern oder Kanzlei?

Überhaupt nicht, ich hatte in der Schule den Naturwissenschaftszweig und kaum Wirtschaftsunterricht. Von Steuern hatte ich gar keine Ahnung, ich wusste nur dass es kompliziert ist und man Geld an den Staat zahlen muss.  Das war aber für mich tatsächlich ein Grund, mehr darüber zu lernen, da man zwangsläufig irgendwann mit Steuern in Berührung kommt. Ich kann also aus Erfahrung sagen, dass man in der Ausbildung auch komplett ohne steuerliches oder wirtschaftliches Vorwissen gut zurecht kommen kann.

Wie lief dein Bewerbungsprozess ab und was war dein erster Eindruck von der Kanzlei?

Ich habe, nachdem unser Schülerpraktikum in der 10. Klasse (das ich damals schon bei drpa machen wollte) coronabedingt ausfiel, ein freiwilliges Praktikum in den Sommerferien gemacht. Das hat mir gut gefallen, und ich hab mich recht kurz danach beworben. Ich wurde dann direkt zum Vorstellungsgespräch eingeladen, bekam die Zusage und konnte ein paar Tage später den Vertrag unterschreiben. Das war noch in der 11. Klasse, also über ein Jahr vor Ausbildungsbeginn. Ich fand damals die Kanzlei sehr beeindruckend, mir wurde bei meinem Praktikum alles gezeigt. Die Leute wirkten offen und freundlich, ich habe mich direkt willkommen gefühlt.

Erinnerst du dich noch an deinen ersten Ausbildungstag? Wie hast du dich gefühlt?

Meine Ausbildung begann mit einer „Kick-off-Woche“ an den Eckert-Schulen in Regenstauf, da lernte ich auch die anderen Auszubildenden in meinem Lehrjahr kennen. Wir haben dort Grundsätzliches zum Umgang mit Mandanten, Buchführung und Steuern gelernt. Das war für mich eine ganz neue Welt und etwas gewöhnungsbedürftig, aber man kommt schnell rein.

Wie sieht ein typischer Tag bei dir in der Ausbildung aus?

Da ich absoluter Frühaufsteher bin, nutze ich gerne die Gleitzeit aus und komme schon um 6:30 Uhr in die Kanzlei (keine Sorge, man kann auch um 9 Uhr anfangen 😉). Als erstes lese ich meine neuen E-Mails durch und erstelle einen groben Plan, was an dem Tag zu tun ist. Meine Teamkollegen sind teilweise auch schon sehr früh da, dann bespreche ich das kurz mit ihnen. Tagsüber verfasse ich Briefe an Mandanten, kümmere mich um die Buchhaltungen der Mandanten und erstelle Steuererklärungen. Die Mittagspause verbringe ich mit meinen Kolleginnen in der Cafeteria. Nachmittags ist geht es dann weiter, oft bespreche ich dann meine erledigte Arbeit mit dem zuständigen Sachbearbeiter, bekomme Feedback und habe die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Mein Arbeitstag endet meistens zwischen 15:30 und 16:00.

Welche Aufgaben darfst du bereits übernehmen – und was macht dir dabei besonders Spaß?

Ich darf bereits einige Aufgaben selbständig übernehmen. Den Prozess von der monatlichen Buchführung, die dann im Jahresabschluss zusammengeführt wird und schließlich den Gewinn in der Einkommensteuererklärung ausmacht, finde ich besonders interessant. Das ist wie ein Puzzle, das man Stück für Stück zusammenführt.

Gibt es ein Thema oder ein Projekt, das dir besonders im Kopf geblieben ist?

Ich gehe gerne zu Berufsbildungsmessen, da es mir immer ein Anliegen ist auch andere Leute für den Beruf begeistern zu können. Bei einer Berufsmesse Anfang des Jahres durfte ich einen Vortrag über unsere Ausbildung halten, das hat Spaß gemacht.

Wie empfindest du die Kombination aus Kanzleialltag und Berufsschule?

Die Theorie und Praxis ergänzen sich gut, man lernt in der Berufsschule das „Gerüst“, das man dann in der Kanzlei weiter ausfüllen kann.

In der Berufsschule lernt man sozusagen das „Gerüst“ für alles, was man in der Kanzlei so wissen muss. Dieses Gerüst wird dann in der Praxis noch weiter ausgefüllt

Gibt es Fächer oder Themen in der Schule, die dir besonders leicht oder schwerfallen?

In den Hauptfächern haben wir zum Glück einen Lehrer, der den Unterricht sehr ansprechend gestaltet und gut erklären kann. Dementsprechend sind eigentlich die „schwierigeren“ Fächer auch gut machbar.

Wie wirst du in der Kanzlei betreut und unterstützt?

Ich bekomme regelmäßig Feedback zu meiner Arbeit und werde gut betreut und unterstützt. Ich finde die Arbeit in Teams sehr gut, da man immer einen Ansprechpartner zur Seite hat.

Gibt es jemanden im Team, der dir besonders hilft oder dich inspiriert?

Ich bekomme von jedem im Team Unterstützung und Hilfe.  Besonders inspiriert mich aber Karin, da sie mir auch meine ausgefallensten Fragen beantworten kann, und viel Wert auf eine genaue Buchführung legt.

Wie siehst du deine Zukunft in diesem Beruf? Hast du schon Ideen für die Zeit nach der Ausbildung?

Ich möchte mich auf jeden Fall weiterentwickeln, am meisten interessiert mich die Weiterbildung zur Bilanzbuchhalterin. Dafür gibt es hier in der Kanzlei auch viel Unterstützung. Außerdem haben bereits einige Kollegen diese Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen, man kann sich also auch immer Rat holen. Aber jetzt mache ich erstmal meine Ausbildung fertig.

Was würdest du jemandem sagen, der überlegt, sich für diesen Beruf zu entscheiden?

Wenn du gerne strukturiert arbeitest und grundsätzlich Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen und Zahlen hast, kann ich die Ausbildung nur empfehlen. Man hat einen Zukunfts- und krisensicheren Job, mit optimalen Aufstiegschancen. Benefit: du kannst deine Steuererklärungen selber machen. Selbst wenn man sich später doch für einen anderen Beruf entscheidet, hat man eine gute Basis. Steuerfachangestellte werden außerdem immer gebraucht und gesucht.

Wenn du die Ausbildung in drei Worten beschreiben müsstest – welche wären das?

           Strukturiert – abwechslungsreich – zukunftssicher

Liebe Julia, vielen Dank für deine Zeit und deinen Einblick in die Ausbildung.

Achtung: Gefälschte ELSTER-Mails zur Wirtschafts-Identifikationsnummer im Umlauf

Phishing-Angriff im Namen des Bundeszentralamts für Steuern – so schützen Sie Ihr Unternehmen

Derzeit warnen Steuerbehörden und IT-Sicherheitsstellen vor einer neuen Betrugsmasche, die gezielt Unternehmen betrifft: Kriminelle versenden täuschend echte E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt). Als Absender wird häufig die Adresse benachrichtigung@elster.de angegeben – eine Adresse, die auf den ersten Blick seriös wirkt, in diesem Fall jedoch gefälscht ist.

Inhaltlich werden Unternehmen dazu aufgefordert, sich über den Link https://www.bzst.de/widnr/ anzumelden, um ihre Wirtschafts-Identifikationsnummer abzurufen.

Diese Nachricht ist nicht echt – Vorsicht vor Phishing!
Bei den E-Mails handelt es sich um eine Phishing-Kampagne, mit der sensible Unternehmensdaten abgegriffen oder Schadsoftware eingeschleust werden soll.

Wichtig zu wissen:
Das Bundeszentralamt für Steuern verschickt Informationen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer nicht per E-Mail, sondern ausschließlich per Post.

Die Angreifer nutzen täuschend echt aussehende Webadressen, um Vertrauen zu erwecken – doch die verlinkten Seiten sind gefälscht. Daten, die dort eingegeben werden, gelangen direkt in die Hände von Kriminellen.

So erkennen Sie die gefälschten E-Mails
Die betrügerischen Nachrichten lassen sich an mehreren Merkmalen erkennen:

  • Fehlende gestalterische Merkmale: Die E-Mail enthält kein Logo, kein offizielles Siegel, keinen rechtlichen Disclaimer und keine weiteren Kontaktdaten.
  • Ungewöhnliche Aufforderung zur Dateneingabe über einen Link
  • Verweis auf eine täuschend echte URL wie bzst.de/widnr
  • Gefälschter Absender wie benachrichtigung@elster.de
  • Dringlichkeitsformulierungen wie „Letzte Frist“ oder „sofortige Registrierung erforderlich“

Diese Merkmale weichen klar von der offiziellen Kommunikation des BZSt oder der ELSTER-Plattform ab.

So schützen Sie Ihr Unternehmen

  • Öffnen Sie keine verdächtigen Links oder Anhänge
  • Geben Sie keine vertraulichen Daten auf fremden Seiten ein
  • Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeitenden, besonders in der Finanzbuchhaltung
  • Verwenden Sie aktuelle Sicherheitssoftware und Zwei-Faktor-Authentifizierung

Im Verdachtsfall richtig reagieren
Sollten Sie eine solche E-Mail erhalten:

  • Leiten Sie sie nicht weiter.
  • Informieren Sie Ihre IT-Abteilung oder Ihren IT-Dienstleister.
  • Melden Sie den Vorfall bei der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) Ihres Bundeslandes.
  • Kontaktieren Sie uns telefonisch – wir begleiten Sie bei der rechtlichen Einordnung und den nächsten Schritten.

Wir unterstützen Sie
Als Ihre Kanzlei behalten wir aktuelle Entwicklungen im Bereich Steuerrecht, IT-Sicherheit und Behördenkommunikation im Blick. Bei Fragen oder Verdachtsfällen stehen wir Ihnen zuverlässig zur Seite.

❗Achtung vor manipulierten Rechnungen per E-Mail: „Man-in-the-Middle-Angriffe“ durch Cyberattacke

Cyberkriminelle nutzen zunehmend raffinierte Methoden, um Unternehmen und Privatpersonen mit gefälschten Rechnungen zu täuschen – eine besonders gefährliche Variante sind sogenannte „Man-in-the-Middle (MITM)-Angriffe“. Dabei schleusen sich Angreifer unbemerkt in den digitalen Kommunikationsfluss zwischen zwei Parteien ein, beispielsweise zwischen einem Dienstleister und seinem Kunden.
Das Ziel: Rechnungsbetrug mit sehr hoher Glaubwürdigkeit.
 
Auch in der Oberpfalz wurden in den vergangenen Tagen mehrere Unternehmen Opfer einer solchen Cyber-Attacke (Presseartikel vom 17.04.2025: Kriminelle hacken geschäftlichen E-Mail-Verkehr: Cyberattacke in der Oberpfalz)
 

  • Abfangen der Kommunikation: Hacker kompromittieren E-Mail-Konten, nutzen unsichere Netzwerke oder manipulieren Serververbindungen und fangen echte E-Mails mit Rechnungen ab.
  • Manipulation der Rechnung: Originaldokumente wie Rechnungen (die z. B. als PDF verschickt werden) oder Zahlungsinformationen werden abgefangen, verändert und an den Empfänger weitergeleitet.
  • Die Veränderung betrifft meist nur die Bankdaten, die direkt auf das Konto der Betrüger führen. Die Kriminellen verwenden dabei sogar meist eine deutsche IBAN. Die restliche E-Mail bzw. Rechnung wird nicht verändert. Die dahinterstehende Leistung wurde tatsächlich erbracht bzw. die Ware schon geliefert.
  • Täuschend echt: Das Layout, die Sprache und sogar die Signaturen wirken absolut glaubwürdig – die Opfer schöpfen oft keinen Verdacht, bis es zu spät ist. Der Absender der E-Mail ist der tatsächliche Absender.

So schützen Sie sich und Ihr Unternehmen
✅ Zwei-Faktor-Authentifizierung für alle E-Mail-Konten aktivieren
✅ Sensible Informationen niemals unverschlüsselt per E-Mail versenden
✅ Zahlungsdetails bei Unsicherheiten telefonisch rückbestätigen – aber niemals über die in der Rechnung genannte Telefonnummer
✅ Mitarbeitende schulen: Sensibilisieren Sie Ihr Team regelmäßig für Phishing und Betrugsmaschen
✅ Technische Sicherheitsmaßnahmen wie TLS-Verschlüsselung, E-Mail-Gateways und Intrusion Detection Systeme einsetzen

Was tun im Betrugsfall?

  • Sofort die eigene Bank kontaktieren und versuchen, die Überweisung zu stoppen
  • Anzeige bei der Polizei erstatten (Strafanzeige wegen Betrugs)
  • IT-Abteilung oder externen IT-Sicherheitsdienstleister einschalten, um das Ausmaß des Angriffs zu prüfen
  • Betroffene Partner informieren, um weitere Schäden zu vermeiden

Fazit:
„Man-in-the-Middle-Angriffe“ sind heimtückisch und schwer bis kaum zu erkennen. Ein wachsames Auge, klare Prozesse und technische Schutzmaßnahmen sind die beste Verteidigung gegen gefälschte Rechnungen. Vertrauen Sie nie blind einer E-Mail – prüfen Sie, bevor Sie zahlen. Gibt es schon bestehende Geschäftsbeziehungen und ist die Kontoverbindung plötzlich eine andere? Halten Sie im Zweifel Rücksprache mit dem Unternehmen der Rechnung und gleichen Sie die Bankverbindung ab. Bitten Sie um Übersendung einer Rechnung in Papierform.