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Autor: katharina summerer

INKASSO: MAHNSCHREIBEN UND ZWANGSVOLLSTRECKUNG

Zahlungsausfälle und offene Forderungen binden Zeit, Ressourcen und Liquidität. Mit unserem kanzleiinternen professionellen Forderungsmanagement unterstützen wir unsere Manadanten dabei, ausstehende Forderungen effizient, rechtssicher und lösungsorientiert durchzusetzen – von der außergerichtlichen Mahnung bis zur nachhaltigen Realisierung offener Ansprüche. Aus gegebenem Anlass dürfen wir Ihnen unsere Dienstleistung nochmals näher darstellen.

Die beigefügte Übersicht „Vom anwaltlichen Mahnschreiben bis zur Pfändung“ soll Ihnen einen kurzen und verständlichen Überblick über unser Mahnwesen sowie den Ablauf der Forderungsdurchsetzung geben. Darin veranschaulicht sind die typischen Schritte – vom anwaltlichen Mahnschreiben über das gerichtliche Mahnverfahren bis hin zu möglichen Vollstreckungsmaßnahmen. Darüber hinaus enthält sie beispielhafte Verfahrensschritte sowie ungefähre Kosten bei Forderungen bis 1.000,00 Euro brutto. Bitte beachten Sie, dass Ablauf und Kosten je nach Einzelfall variieren können.

Was passiert ab der Abgabe offener Forderungen an DRPA? Wie lange dauert der Vorgang in der Regel?

Nach Übergabe des Inkassovorgangs führen wir das Verfahren grundsätzlich eigenständig bis zum Abschluss durch. Im Idealfall melden wir uns erst wieder nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens bzw. nach vollständigem Zahlungseingang bei Ihnen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass laufende Sachstandsmeldungen unsererseits grundsätzlich nicht erfolgen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung treffen wir fortlaufend die jeweils zielführendsten, wirtschaftlichsten und effektivsten Maßnahmen zur Forderungsbeitreibung.

Sollten Rückfragen, ergänzende Informationen oder Abstimmungen erforderlich sein, setzen wir uns selbstverständlich umgehend mit Ihnen in Verbindung. Dies betrifft insbesondere Ausnahmefälle, beispielsweise bei einer notwendigen gerichtlichen Klage.

Grundsätzlich dauern Inkassoverfahren durchschnittlich bis zu einem Jahr – von der Übernahme der offenen Forderungen bis hin zur erfolgreichen Zwangsvollstreckung bzw. Forderungsbeitreibung. Die tatsächliche Dauer hängt jedoch insbesondere von der Bonität und Zahlungsfähigkeit des Schuldners sowie von den erforderlichen Maßnahmen ab und kann daher im Einzelfall abweichen.

Wie werden Zahlungen von Schuldnern überwacht?

Schuldner werden durch uns aufgefordert, Zahlungen ausschließlich auf unser Rechtsanwaltsanderkonto zu leisten. Sämtliche Zahlungseingänge werden täglich kontrolliert und ordnungsgemäß verbucht. Auch vereinbarte Ratenzahlungen werden durch uns fortlaufend überwacht. Sofern Sie einverstanden sind, verbleiben eingehende Ratenzahlungen bis zum Abschluss des Verfahrens auf unserem Anderkonto und werden anschließend gesammelt an Sie ausgekehrt. Dies vereinfacht in der Regel auch für alle Beteiligten die interne Buchhaltung.

In der Praxis kommt es gelegentlich vor, dass Schuldner Zahlungen unmittelbar an den Gläubiger, also direkt an Sie als Mandant, leisten. In diesen Fällen ist es zwingend erforderlich, dass Sie uns entsprechende Zahlungseingänge unverzüglich mitteilen. Nur so kann verhindert werden, dass unnötige und zusätzliche kostenpflichtige Maßnahmen eingeleitet werden.

Welche Kosten fallen für Sie an?

Grundsätzlich sind die im Inkassoverfahren anfallenden Anwaltskosten vom Schuldner zu tragen. Von Ihnen sind zunächst lediglich etwaige Drittkosten – z.B. Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten oder Kosten für Bonitätsanfragen – zu verauslagen. Auch diese Kosten sind grundsätzlich erstattungsfähig und vom Schuldner zu übernehmen. Wird das Verfahren erfolgreich abgeschlossen, entstehen für Sie als Gläubiger in der Regel keine Kosten.

Als Inkassoverfahren gelten hierbei ausschließlich die Beitreibung unstrittiger offener Forderungen. Sonstige streitige Rechtsangelegenheiten sind hiervon nicht umfasst und werden gesondert – entweder auf Grundlage einer Honorarvereinbarung oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) – abgerechnet.

Neue Ausgabe des drpa Magazins jetzt online verfügbar

Die aktuelle Ausgabe unseres drpa Magazins ist erschienen und wurde bereits an unsere Mandantinnen und Mandanten versandt. Ab sofort steht das Magazin auch digital unter Mandantenmagazin drpa zur Verfügung.

Die neue Ausgabe widmet sich aktuellen steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen und bietet praxisnahe Informationen für Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen.

Im Fokus stehen unter anderem:

  • sichere Nutzung mobiler Endgeräte im Urlaub
  • aktuelle steuerliche Fristen für beratene Steuerpflichtige
  • Änderungen beim Entgelttransparenzgesetz
  • Reisekosten und Fortbildung
  • Entwicklungen im Arbeits- und Steuerrecht

Ergänzt wird die Ausgabe durch Einblicke in aktuelle Kanzleithemen, Veranstaltungen und Entwicklungen bei drpa.

Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre

Neue Ausgabe von meditaxa jetzt online verfügbar

Die aktuelle Ausgabe unseres Fachmagazins meditaxa ist erschienen und ab sofort steht das Magazin auch digital unter meditaxa Ausgabe 117 zur Verfügung.

Die neue Ausgabe widmet sich aktuellen steuerlichen, rechtlichen und organisatorischen Entwicklungen im Gesundheitswesen und bietet praxisnahe Informationen für Ärzt:innen, Heilberufler:innen, Praxen und medizinische Einrichtungen.

Im Fokus stehen unter anderem:

  • Sozialversicherungspflicht bei medizinischen Tätigkeiten
  • steuerliche Behandlung von Kongressen und Dienstreisen
  • aktuelle arbeitsrechtliche Entwicklungen
  • Datenschutz und IT-Sicherheit auf Reisen
  • neue Rechtsprechung und wichtige Praxisinformationen

Ergänzt wird die Ausgabe durch weitere Fachbeiträge und aktuelle Themen aus dem Gesundheitswesen.

STEUERERKLÄRUNG 2024 UND 2025: DIESE FRISTEN GELTEN FÜR BERATENE STEUERPFLICHTIGE

Für steuerlich beratene Mandantinnen und Mandanten gelten bei der Einkommensteuererklärung verlängerte Abgabefristen. Dennoch ist es wichtig, die aktuellen Termine im Blick zu behalten, um Verzögerungen oder mögliche Verspätungszuschläge zu vermeiden.

Ein wichtiger Hinweis: Die in den vergangenen Jahren geltenden verlängerten Abgabefristen wurden schrittweise wieder verkürzt. Ursprünglich wurden hierfür pandemiebedingte Sonderregelungen eingeführt, die nun sukzessive auslaufen. Die Fristen rücken damit wieder näher an den ursprünglichen gesetzlichen Standard heran. Für das Steuerjahr 2024 endet die Abgabefrist für beratene Steuerpflichtige am 30. April 2026 und für das Steuerjahr 2025 am 1. März 2027.

Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: 
Termine und Fristen – Bayerisches Landesamt für Steuern

Einstellung des Versands von Zahlungshinweisen vor Fälligkeit

Die Finanzverwaltung stellt ab sofort den Versand der Zahlungshinweise vor Fälligkeit für die gleichbleibenden Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie für die zugehörigen Folgesteuern ein.

Das entsprechende Schreiben weist Bürgerinnen und Bürger auf einen anstehenden regelmäßigen Zahlungstermin hin und wird per Briefpost versendet. Bislang hat Bayern diesen Service als einziges Bundesland aufrechterhalten. Mit dem SEPA-Lastschriftverfahren oder der Einrichtung von Daueraufträgen können Bürgerinnen und Bürger ihren regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen jedoch komfortabel und termingerecht nachkommen. Der Versand dieser Schreiben ist insoweit nicht mehr zeitgemäß. Hinzu kommen steigende Kosten für Papier, Druck und Versand.

Der Versand der Zahlungshinweise vor Fälligkeit wird daher ab sofort eingestellt. Somit werden betroffene Bürgerinnen und Bürger somit nicht mehr an den nächsten Zahlungstermin erinnert. Wir empfehlen Ihnen für die unkomplizierte Abwicklung Ihrer Vorauszahlungen die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. So stellen Sie sicher, dass Ihre Zahlungen automatisch und pünktlich erfolgen.

Das hierfür erforderliche Formular können Sie bequem über den folgenden Link abrufen: SEPA-Lastschriftmandat.

Überdies werden künftig keine Überweisungsträger mehr an Schreiben der Finanzverwaltung angehängt, da der Anteil an Papierüberweisungen stark rückläufig ist und die damit verbundenen Kosten nicht mehr gerechtfertigt sind.

Sollten Sie weiterhin die Vorauszahlungen selbst überweisen wollen, finden Sie die entsprechenden Informationen (Höhe der Vorauszahlung und Kontoverbindung) auf Ihrem letzten Steuerbescheid bzw. Vorauszahlungsbescheid.

Quelle: Einstellung des Versands von Zahlungshinweisen vor Fälligkeit – Bayerisches Landesamt für Steuern