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Autor: katharina summerer

Beitragsbemessungsgrenze in der GKV

Ein weiterer Baustein der Finanzierung der GKV ist die Beitragsbemessungsgrenze. Die Beitragsbemessungsgrenze regelt einerseits die Wechselmöglichkeit zur Privaten Krankenversicherung, denn erst nach Überschreitung kann von der GKV in die PKV gewechselt werden. Während diese Grenze 2001 noch bei einem Jahreseinkommen von 40034 Euro lag, ist sie nun zum Jahresbeginn auf 69750 Euro gestiegen. Die Beitragsbemessungsgrenze ist in diesem Zeitraum um 74% gestiegen, während die Inflationsrate in diesem Zeitraum nur um gut 58% gestiegen sein soll.

Es gibt aber immer wieder die politische Forderung, die Beitragsbemessungsgrenze ganz zu streichen, um die Einnahmenseite der Krankenkassen zu verbessern. Noch weitergehende Forderungen zielen darauf ab, auch Kapitalerträge und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei der Berechnung des Krankenversicherungsbeitrages zu berücksichtigen oder den Versichertenkreis zu erweitern. Aufgrund der allgemein schwierigen Finanzlage der Sozialversicherungssysteme wird es spannend bleiben, welche Einschnitte umgesetzt werden; letztlich wirkt sich dies auch auf die Einnahmenseite der (Zahn-)Ärzteschaft aus.

Das neue drpa Magazin – Ausgabe Februar 2026

Mit dem Jahreswechsel treten zahlreiche gesetzliche Änderungen im Steuer- und Arbeitsrecht in Kraft. Die neue Ausgabe des drpa Magazins bietet Ihnen einen fundierten Überblick über die wichtigsten Neuerungen und ordnet diese praxisnah ein.

Im Fokus der aktuellen Ausgabe stehen unter anderem:

  • Gesetzliche Änderungen zum Jahreswechsel 2026
  • Investitionsentscheidungen 2026: steuerlich attraktiv und wirtschaftlich sinnvoll
  • Moderne Steuerberatung: Mehr als reine Pflichterfüllung
  • Minusstunden und Arbeitszeitmodelle: rechtssicher gestalten
  • Weitere aktuelle Fragestellungen aus Steuer-, Arbeits- und Unternehmenspraxis
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Unser Anspruch bleibt dabei derselbe: komplexe Inhalte verständlich, aktuell und praxisrelevant aufzubereiten – mit dem Ziel, Sie bei fundierten Entscheidungen optimal zu unterstützen.

Wir wünschen Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre.

Unter dem folgenden Link finden Sie die aktuelle Ausgabe: drpa | MAGAZIN – Ausgabe 05

Wenn Sie alle Ausgaben suchen, finden Sie diese unter Mandantenmagazin | drpa

meditaxa Magazin Ausgabe 116

Neue Ausgabe des meditaxa-Magazins

Mit der Ausgabe 116 (Februar 2026) liefert das meditaxa Magazin erneut einen umfassenden Überblick über die wichtigsten steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Neuerungen für Ärztinnen, Ärzte und Akteure im Gesundheitswesen.

Der Leitartikel „Praxis, Arbeitsrecht, Finanzen – das ändert sich 2026” beleuchtet zentrale Gesetzesänderungen, die das neue Jahr prägen werden. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der neuen Aktivrente, die das freiwillige Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus steuerlich attraktiver macht.

Auch im Arbeitsrecht ergeben sich relevante Neuerungen. Diese reichen von steigenden Mindestlöhnen und Anpassungen bei Minijobs bis hin zur Entgelttransparenz-Richtlinie, die den Gender Pay Gap adressieren soll. Ein weiterer praxisrelevanter Beitrag widmet sich dem Thema Urlaubsverfall und zeigt auf, wann vertragliche Regelungen Vorrang vor gesetzlichen Vorgaben haben können.

Der Finanzteil bietet fundierte Informationen zu Themen wie Grundfreibetrag, Solidaritätszuschlag, steuerlichen Vorteilen für Elektrofahrzeuge und aktuellen Entscheidungen zur freiberuflichen Tätigkeit. Ergänzt wird dies durch konkrete Handlungshinweise für die Praxis.

Ein besonderes Highlight ist das Spezial „Steuerberatung – das ist echtes Infotainment“. Darin wird kritisch über Social-Media-Steuertipps und vermeintliche Finanz-Coachings berichtet und die Bedeutung spezialisierter, professioneller Steuerberatung für medizinische Berufe herausgestellt.

Abgerundet wird das Heft durch praxisnahe Kurzbeiträge, aktuelle Rechtsprechung, Service-Rubriken sowie eine neue Ausgabe von „meditaxa tours“.

Diese zeigt einmal mehr, dass das meditaxa Magazin fachliche Tiefe, Aktualität und Praxisnähe verbindet und damit eine verlässliche Orientierung im komplexen Zusammenspiel von Medizin, Recht und Steuern bietet.

Die ganze Ausgabe finden Sie unter folgendem Link: meditaxa Ausgabe 116

Ausgezeichnet als Exzellenter Arbeitgeber 2026

Unsere Kanzlei wurde als Exzellenter Arbeitgeber 2026 ausgezeichnet.


Diese Anerkennung bestätigt unseren Anspruch, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem fachliche Qualität, persönliche Entwicklung und ein respektvolles Miteinander im Mittelpunkt stehen.

Die Auszeichnung der DATEV bestätigt unser kontinuierliches Engagement für moderne, effiziente und In einer Branche, die von Verantwortung, Vertrauen und Kompetenz geprägt ist, sehen wir unsere Mitarbeitenden als entscheidenden Erfolgsfaktor. Deshalb investieren wir gezielt in moderne Arbeitsbedingungen, individuelle Entwicklungsmöglichkeiten und eine Unternehmenskultur, die von Wertschätzung und Offenheit getragen wird.

Die Auszeichnung als Exzellenter Arbeitgeber verstehen wir nicht nur als Bestätigung, sondern auch als Verpflichtung: ein Ort zu bleiben, an dem Menschen gerne arbeiten, sich weiterentwickeln und langfristige Perspektiven finden.

Digitale DATEV-Kanzlei 2026

Erneut ausgezeichnet als Digitale DATEV-Kanzlei 2026

Wir freuen uns sehr, auch im Jahr 2026 erneut mit dem Label „Digitale DATEV-Kanzlei“ ausgezeichnet worden zu sein.

Die Auszeichnung der DATEV bestätigt unser kontinuierliches Engagement für moderne, effiziente und sichere digitale Prozesse in der Steuer- und Rechtsberatung.

Digitalisierung verstehen wir nicht als Selbstzweck, sondern als echten Mehrwert für unsere Mandantinnen und Mandanten. Durch den konsequenten Einsatz digitaler Lösungen ermöglichen wir effiziente Abläufe, medienbruchfreie Zusammenarbeit und mehr Transparenz – von der Belegübermittlung bis zur Auswertung.

Das Label „Digitale DATEV-Kanzlei“ wird jährlich vergeben und zeichnet Kanzleien aus, die digitale Prozesse aktiv leben und weiterentwickeln. Dass wir diese Auszeichnung erneut erhalten haben, bestätigt unseren Anspruch, die digitale Zukunft unserer Kanzlei nachhaltig zu gestalten.

Was bedeutet das für unsere Mandantinnen und Mandanten?

  • moderne und sichere digitale Prozesse
  • effiziente Zusammenarbeit und schnelle Kommunikation
  • zukunftsorientierte Beratung auf Augenhöhe

Wir danken unserem gesamten Team für das tägliche Engagement und unseren Mandantinnen und Mandanten für das Vertrauen.

Mehr zur Auszeichnung erfahren Sie unter:
www.datev.de/digitaler-steuerberater