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Autor: katharina summerer

Erhöhung der Pendlerpauschale ab 2021

Ab 2021 wird die Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer um 0,05 € auf dann 0,35 € je Entfernungskilometer angehoben. Ab 2024 wird die Entfernungspauschale um weitere 0,03 € auf dann 0,38 € erhöht.

Hintergrund ist, dass durch die vorgesehen stärkere CO2-Bepreisung in Zukunft die Kosten für Benzin und Diesel stark steigen werden. Durch die Erhöhung der Pendlerpauschale sollen die Mehrbelastungen für „Fernpendler“ abgemildert werden.

Die Erhöhung der Entfernungspauschale ist zeitlich begrenzt. Sie gilt bis 31. Dezember 2026. Es gelten also in den nächsten Jahren ab dem 21. Entfernungskilometer folgende Werte:

2020: 0,30 €

2021 bis 2023: 0,35 €

2024 bis 2026: 0,38 €

ab 2027: 0,30 €

Für die ersten 20 Entfernungskilometer bleibt die Pendlerpauschale unverändert.

Bildquelle: MQ-Illustrations-268906769

      Konzeptbewerbung eines MVZ zulässig?

      Konzeptbewerbungen eines MVZ zulässig?

      Die Beteiligten stritten darüber, ob die Zulassungsgremien bei der Entscheidung über die Vergabe eines nach partieller Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen besetzbaren Vertragsarztsitzes auch die Bewerbung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) berücksichtigen müssen, die ohne Benennung des zur Anstellung vorgesehenen Arztes lediglich eine Beschreibung der beabsichtigten Ergänzung des besonderen Versorgungsangebots des MVZ enthält (sog. Konzeptbewerbung).

      Das BSG kam hierbei zum Entschluss, dass derartige Konzeptbewerbungen noch nicht berücksichtigt werden können, da konkretisierende Regelungen, die im Falle einer Auswahlentscheidung zu Gunsten einer Konzeptbewerbung zwingend erforderlich sind, noch nicht existieren. Daran hat sich auch mit Inkrafttreten des TSVG am 11. Mai 2019 nichts geändert.

      Resümee: Es gibt nach wie vor keine Berechtigung eine „arztlose Anstellungsgenehmigung“ zu erhalten, da dies gesetzlich nicht vorgesehen ist. Seitens des Gesetzgebers sind Regelungen zu schaffen im Hinblick auf ƒ

      • die Anforderungen an die Anstellungsgenehmigung in Ausfüllung eines Versorgungskonzeptes. ƒ
      • den weiteren Bestand oder Fortfall des Sitzes, falls das Konzept nicht mehr verfolgt wird oder nicht mehr realisiert werden kann. ƒ
      • die Beteiligung der im Auswahlverfahren unterlegenen Bewerber an den dann nachfolgenden Verfahrensschritten.

      BSG, Urteil vom 15. Mai 2019, Az.: B 6 KA 5/18 R

      Bildquelle: 60047876-M.-Schuppich

      Neuigkeiten aus DATEV Unternehmen Online

      Neuigkeiten aus DATEV Unternehmen online

      Neuer Belegzugang: DATEV Upload Mail

      Seit dem 16. Januar 2020 steht für Anwender von DATEV Unternehmen online die neue Funktion DATEV Upload Mail bereit. Mit DATEV Upload Mail können Sie digitale Belege per E-Mail an DATEV Unternehmen online senden.

      Digitale Belege per E-Mail senden

      Mit DATEV Upload Mail können Sie per E-Mail eingegangene PDF-Belege direkt nach DATEV Unternehmen online weiterleiten – ohne vorheriges lokales Zwischenspeichern der Dokumente.

      E-Mails mit angehängtem Beleg werden von Ihrer angelegten und bestätigten Absenderadresse an eine DATEV-Ziel-E-Mail-Adresse geschickt. Der Beleg wird aus der weitergeleiteten E-Mail heraus automatisch nach DATEV Unternehmen online übertragen.

      Um den Belegübertragungsprozess flexibel zu gestalten, können Sie mehrere Absenderadressen hinterlegen.