INKASSO: MAHNSCHREIBEN UND ZWANGSVOLLSTRECKUNG
Zahlungsausfälle und offene Forderungen binden Zeit, Ressourcen und Liquidität. Mit unserem kanzleiinternen professionellen Forderungsmanagement unterstützen wir unsere Manadanten dabei, ausstehende Forderungen effizient, rechtssicher und lösungsorientiert durchzusetzen – von der außergerichtlichen Mahnung bis zur nachhaltigen Realisierung offener Ansprüche. Aus gegebenem Anlass dürfen wir Ihnen unsere Dienstleistung nochmals näher darstellen.
Die beigefügte Übersicht „Vom anwaltlichen Mahnschreiben bis zur Pfändung“ soll Ihnen einen kurzen und verständlichen Überblick über unser Mahnwesen sowie den Ablauf der Forderungsdurchsetzung geben. Darin veranschaulicht sind die typischen Schritte – vom anwaltlichen Mahnschreiben über das gerichtliche Mahnverfahren bis hin zu möglichen Vollstreckungsmaßnahmen. Darüber hinaus enthält sie beispielhafte Verfahrensschritte sowie ungefähre Kosten bei Forderungen bis 1.000,00 Euro brutto. Bitte beachten Sie, dass Ablauf und Kosten je nach Einzelfall variieren können.
Was passiert ab der Abgabe offener Forderungen an DRPA? Wie lange dauert der Vorgang in der Regel?
Nach Übergabe des Inkassovorgangs führen wir das Verfahren grundsätzlich eigenständig bis zum Abschluss durch. Im Idealfall melden wir uns erst wieder nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens bzw. nach vollständigem Zahlungseingang bei Ihnen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass laufende Sachstandsmeldungen unsererseits grundsätzlich nicht erfolgen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung treffen wir fortlaufend die jeweils zielführendsten, wirtschaftlichsten und effektivsten Maßnahmen zur Forderungsbeitreibung.
Sollten Rückfragen, ergänzende Informationen oder Abstimmungen erforderlich sein, setzen wir uns selbstverständlich umgehend mit Ihnen in Verbindung. Dies betrifft insbesondere Ausnahmefälle, beispielsweise bei einer notwendigen gerichtlichen Klage.
Grundsätzlich dauern Inkassoverfahren durchschnittlich bis zu einem Jahr – von der Übernahme der offenen Forderungen bis hin zur erfolgreichen Zwangsvollstreckung bzw. Forderungsbeitreibung. Die tatsächliche Dauer hängt jedoch insbesondere von der Bonität und Zahlungsfähigkeit des Schuldners sowie von den erforderlichen Maßnahmen ab und kann daher im Einzelfall abweichen.
Wie werden Zahlungen von Schuldnern überwacht?
Schuldner werden durch uns aufgefordert, Zahlungen ausschließlich auf unser Rechtsanwaltsanderkonto zu leisten. Sämtliche Zahlungseingänge werden täglich kontrolliert und ordnungsgemäß verbucht. Auch vereinbarte Ratenzahlungen werden durch uns fortlaufend überwacht. Sofern Sie einverstanden sind, verbleiben eingehende Ratenzahlungen bis zum Abschluss des Verfahrens auf unserem Anderkonto und werden anschließend gesammelt an Sie ausgekehrt. Dies vereinfacht in der Regel auch für alle Beteiligten die interne Buchhaltung.
In der Praxis kommt es gelegentlich vor, dass Schuldner Zahlungen unmittelbar an den Gläubiger, also direkt an Sie als Mandant, leisten. In diesen Fällen ist es zwingend erforderlich, dass Sie uns entsprechende Zahlungseingänge unverzüglich mitteilen. Nur so kann verhindert werden, dass unnötige und zusätzliche kostenpflichtige Maßnahmen eingeleitet werden.
Welche Kosten fallen für Sie an?
Grundsätzlich sind die im Inkassoverfahren anfallenden Anwaltskosten vom Schuldner zu tragen. Von Ihnen sind zunächst lediglich etwaige Drittkosten – z.B. Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten oder Kosten für Bonitätsanfragen – zu verauslagen. Auch diese Kosten sind grundsätzlich erstattungsfähig und vom Schuldner zu übernehmen. Wird das Verfahren erfolgreich abgeschlossen, entstehen für Sie als Gläubiger in der Regel keine Kosten.
Als Inkassoverfahren gelten hierbei ausschließlich die Beitreibung unstrittiger offener Forderungen. Sonstige streitige Rechtsangelegenheiten sind hiervon nicht umfasst und werden gesondert – entweder auf Grundlage einer Honorarvereinbarung oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) – abgerechnet.
