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Warnung vor gefälschten Informationsschreiben und Rechnungen der DGUV und BGN

Wichtige Mandanteninformation: Vorsicht vor gefälschten Schreiben im Namen der „DGUV“ und „BGN“

Sehr geehrte Damen und Herren,

derzeit kursieren betrügerische Schreiben, die angeblich von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) oder der Betriebsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) stammen. Darin werden Unternehmen dazu aufgefordert, ein kostenpflichtiges „digitales Präventionsmodul“ zu aktivieren – mit dem Hinweis, dies sei gesetzlich verpflichtend.

Wichtig: Diese Schreiben sind gefälscht. Sowohl die DGUV als auch die BGN warnen aktuell eindringlich vor dieser Betrugsmasche.

Besonders perfide: Den gefälschten Schreiben liegt häufig auch eine Rechnung bei, die zur Zahlung auffordert – um den Anschein eines offiziellen Verwaltungsakts zu erwecken.

Die betrügerischen Schreiben erkennen Sie u. a. an folgenden Merkmalen:

  • Verwendung der Logos von DGUV oder BGN
  • Hinweise auf angebliche gesetzliche Verpflichtungen
  • Androhung von Konsequenzen bei Nichtreaktion
  • Beigefügte Rechnungen für ein „digitales Präventionsmodul“

Bitte leisten Sie keine Zahlungen und antworten Sie nicht auf diese Schreiben.

Wenn Sie ein entsprechendes Schreiben erhalten haben oder unsicher sind, ob es sich um ein offizielles Dokument handelt, wenden Sie sich gern an uns. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung und klären, ob Handlungsbedarf besteht.

Bleiben Sie wachsam.

Steuerfachangestellte – ein Beruf mit Perspektive

Lernt eine unserer ehemaligen Auszubildenden und heutigen Steuerfachangestellten kennen und erfahrt mehr über ihren Weg hin zu einem spannenden Beruf mit Perspektive.

Hallo Karina, ich danke dir vielmals für deine Zeit und dass du uns einen Einblick in deinen Weg hin zur Ausbildung zur Steuerfachangestellten bei drpa gibst. Sollen wir mit den ersten Fragen anfangen?

1. Dein Weg in den Beruf

Erinnerst du dich noch, wann und warum du dich für die Ausbildung zur Steuerfachangestellten entschieden hast?

    Karina: Nach meinem Abitur begann ich ein Jurastudium, entschied mich jedoch nach zwei Semestern, es nicht fortzusetzen. Dennoch wollte ich weiterhin im Rechtsbereich tätig sein. Bei einem Besuch im Berufsinformationszentrum Ende 2019 stieß ich auf den Beruf der Steuerfachangestellten, der mein Interesse weckte. Da die Plätze für ein duales Studium bereits vergeben waren, entschied ich mich, eine Ausbildung zu beginnen.

    Hattest du damals schon eine genaue Vorstellung davon, was dich erwartet? Oder gab es Dinge, die dich überrascht haben?

      Ich hatte damals nur eine grobe Vorstellung davon, was mich erwartet, basierend auf Recherchen über die Tätigkeitsfelder einer Steuerfachangestellten. Was mich jedoch überrascht hat, war, wie die Theorie, die man in der Berufsschule lernt, in der Praxis umgesetzt wird. Da ich jedoch bereits ein Praktikum in der Kanzlei gemacht hatte, fiel mir der Übergang zur Ausbildung relativ leicht, da ich schon einen ersten Einblick in den Arbeitsalltag hatte.

      2. Die Ausbildung – Rückblick & Erfahrungen

      Wie hast du die Ausbildung erlebt? Was waren die größten Lernmomente für dich?

        Die Ausbildung war anspruchsvoll aber durch „learning by doing“ ist der Weg von der Theorie in die Praxis ein Katzensprung. Der größte Lernmoment für mich war definitiv die intensive Lernphase in den letzten zwei Wochen vor der Abschlussprüfung. In dieser Zeit habe ich alle Abschlussprüfungen von 2014 bis 2022 bearbeitet. 

        Gab es etwas, das dir besonders Spaß gemacht hat – oder eine Herausforderung, die du meistern musstest?

          Eine besondere Herausforderung war der Aufenthalt an der Akademie Henssler. Innerhalb von nur zwei Wochen wurde dort das gesamte Steuerrecht aus drei Ausbildungsjahren vermittelt, begleitet von täglichen Prüfungen, die das neu erworbene Wissen direkt abfragten. Fun Fact: danach hatte ich keine Prüfungsangst mehr 🙂

          Wenn du heute zurückblickst: Was hättest du gerne schon vorher über den Beruf gewusst?

            Ich hätte gerne schon früher gewusst, dass eine gute Zusammenarbeit nicht nur durch unsere Zuverlässigkeit gewährleistet wird, sondern auch durch die des Mandanten. Es ist entscheidend, dass beide Seiten aktiv zusammenarbeiten, um die besten Ergebnisse zu erzielen. Oft hängt der Erfolg unserer Tätigkeit auch davon ab, wie gut der Mandant die benötigten Informationen liefert.

            3. Dein Arbeitsalltag heute

            Wie sieht ein typischer Tag bei dir aus? Welche Aufgaben übernimmst du am liebsten?

              Ich beginne meinen Arbeitstag damit, mir einen Überblick zu verschaffen, welche Tätigkeit für den jeweiligen Tag Priorität hat. Dazu gehört z.B. die laufende Finanzbuchhaltung der Mandanten, die  Bearbeitung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen, das Prüfen von Bescheiden, Besprechungen mit der Teamleitung oder den Chefs. Im Laufe des Tages bearbeite ich E- Mails und stehe telefonisch mit Mandanten in Rücksprache.

              Steuerrecht klingt für viele erstmal trocken – aber wo gibt es für dich die spannenden oder abwechslungsreichen Momente?

                Die spannenden Momente entstehen oft, wenn es darum geht, besondere steuerrechtliche Fragen zu lösen oder individuell angepasste Lösungen in der Mandantenberatung zu entwickeln. Abwechslung entsteht vor allem durch den jeweiligen Unternehmensgegenstand und die unterschiedlichen Bedürfnisse der Mandanten.

                Wie sehr hat sich dein Berufsalltag durch digitale Tools und Programme verändert?

                  Von Beginn meiner Ausbildung im Jahr 2020 bis heute hat sich mein Berufsalltag bereits deutlich verändert. Zu Beginn habe ich noch viel mit „Papier-Buchhaltung“ gearbeitet, während heute der Großteil der Buchhaltung digital erfolgt. Dadurch entfällt das Scannen oder Kopieren von Unterlagen, was an Zeit spart. Diese Digitalisierung hat meinen Arbeitsalltag vereinfacht, da ich viel schneller auf Daten zugreifen und verarbeiten kann.

                  4. Entwicklung und Zukunftsaussichten

                  Welche Möglichkeiten gibt es, sich nach der Ausbildung weiterzuentwickeln? Hast du selbst schon Pläne für deine berufliche Zukunft?

                    Allein durch die zunehmende Berufserfahrung entwickelt man sich stetig weiter, begleitend durch regelmäßige steuerliche Änderungen. Es gibt viele Weiterbildungsmöglichkeiten, vom Steuerfachwirt bis hin zum Steuerberater. Ich persönlich strebe die Qualifikation als Bilanzbuchhalter an.

                    Was würdest du jemandem raten, der überlegt, Steuerfachangestellte*r zu werden?

                      Ich würde empfehlen, sich ein gutes Zeitmanagement anzueignen, da der Beruf viele Fristen mit sich bringt.  Ein Mathe-Genie muss man für diesen Beruf nicht sein, aber man sollte auf jeden Fall keine Angst vor Zahlen haben. Zudem ist es wichtig, eine hohe Lernbereitschaft mitzubringen, da sich das Steuerrecht ständig ändert und man stets auf dem neuesten Stand bleiben muss.

                      Vielen Dank für deine Zeit und den Einblick, den du uns gegeben hast.

                      Was ist eigentlich ein Telenotarzt

                      Mitte Februar wurde in der Süddeutschen Zeitung über das Konzept in Bayern drei Telenotarzt-Standorte einzurichten, berichtet. Der erste dieser drei Standorte wird im März in Bogen Landkreis Bogen nach einer kurzen Testphase in Betrieb gehen. Aber welche Voraussetzungen muss ein solcher Telenotarzt mitbringen, von denen in Bayern in den nächsten Jahren allein in Bogen mehr als 100 tätig werden sollen. Grundlage scheint wohl das Bundesärztekammer-Curriculum Telenotarzt/Telenotärztin zu sein. Das Curriculum definiert den Telenotarzt folgendermaßen: Es handelt sich um einen Notarzt, der via Telekommunikation, Sprach- und ggf. Sichtkontakt zu einem Rettungsmittel und dessen Besatzung vor Ort bei einem Patienten zum Einsatz kommt. Der Telenotarzt nutzt dazu sämtliche verfügbaren Informationen, die neben der Audiokommunikation dem Rettungsteam verfügbar sind. Dazu gehören Vitaldaten medizintechnischer Geräte in Echtzeit (einschl. 12-Kanal EKG) sowie Video- und Fotoübertragung. Wer am Curriculum teilnehmen will, muss folgende Voraussetzungen erfüllen: eine Facharztanerkennung in einem Gebiet mit unmittelbarem Bezug zur klinischen und rettungsdienstlichen Notfall- und Intensivmedizin, eine Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin, mindestens 2 Jahre regelmäßige und andauernde Tätigkeit als Notarzt, mindestens 500 eigenständig absolvierte Notarzteinsätze (primäre und sekundäre) nach Erwerb der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin und Erfahrung in der eigenverantwortlichen Führung von Personen und in Strukturen. Eine Telenotarzttätigkeit setzt zwingend eine regelmäßige Rettungsdiensttätigkeit voraus. Alle weiteren Informationen zum bayerischen Konzept finden Sie unter www.stmi.bayern.de/sus/rettungswesen/landrettung/telenotarzt/index.php.

                      Privatärztliche Behandlung und vertragsärztliche Verordnung

                      Anhand einer Situationsdarstellung wollen wir auf einen Zusammenhang zwischen privatärztlicher Tätigkeit und vertragsärztlicher Verordnung hinweisen. Die langen Wartezeiten in einigen Fachrichtungen führen dazu, dass viele Patienten sich dafür entscheiden, zum Beispiel bei Hautärzten oder Augenärzten die Behandlung als Privatpatient in Anspruch zu nehmen. Sofern sich im Anschluss an diese privatärztliche Behandlung die Notwendigkeit ergibt, dass Medikamente eingenommen und damit verordnet werden müssen, wollen die Patienten die Kosten dafür nicht selbst tragen. Stattdessen fordern sie im Nachgang von niedergelassenen Vertragsärzten, zumeist ihren Hausärzten, eine Verordnung zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorzunehmen.
                      Kassenärztliche Vereinigungen weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass im Nachgang einer privatärztlichen Behandlung eine Rezeptausstellung zu Lasten der GKV durch vertragsärztlich tätige Ärzte nicht zulässig ist. Die Begründung dafür ergibt sich aus der Regelung des Behandlungsvertrages, dass der privatärztlich tätige Arzt vor Behandlungsbeginn seine Patienten über alle Kosten (Behandlungs- und Verordnungskosten), die im Zuge der privatärztlichen Behandlung entstehen bzw. entstehen können, umfassend zu informieren und auf die Kostentragungspflicht hinzuweisen.

                      Die Diagnosestellung und die ärztliche Behandlung stellen laut Bundesmantelvertrag die rechtliche Grundlage für die Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln dar und gehören als Einheit zusammen. Der Patient muss sich also bereits bei Beginn der Behandlung entscheiden, ob er beides privat bezahlen oder zulasten der GKV in Anspruch nehmen möchte. Damit muss der behandelnde Arzt auch die Verordnung von Medikamenten selbst vornehmen. Insbesondere dann, wenn der behandelnde Arzt keine vertragsärztliche Zulassung hat, kann die Verordnung der notwendigen Medikamente nur im Zuge eines Privatrezeptes und nicht zulasten der GKV erfolgen. Eine Verordnung durch einen vertragsärztlich tätigen Hausarzt oder einen anderen Vertragsarzt ist in solchen Fällen nicht möglich.

                      Analyse zu Praxisübergaben in der vertragsärztlichen Versorgung

                      Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland in Berlin hat basierend auf einer Befragung im Jahr 2023 eine umfassende Analyse zu Praxisübergaben in der vertragsärztlichen Versorgung veröffentlicht. Unter Zi-Paper_Praxisuebergabe_2025.pdf finden Sie diese. Besonders interessant ist das Ergebnis, dass die Nachfolgesuche bei Ärzten mit durchschnittlich bis zu zwei Jahren im Gegensatz zum psychotherapeutischen Versorgungsbereich (6 Monate) sehr viel länger dauert. Ein weiteres hervorzuhebendes Ergebnis ist darin zu sehen, dass viele Ärzte ihre Nachfolger durch eine vorherige Tätigkeit in der Praxis (z. B. Weiterbildung oder Anstellung) kennenlernen. Die Analyse bringt aber auch interessante Informationen zu den Motiven, zu den Erlösen im Rahmen der Übergabe und dass es eine höhere Präferenz gibt, die Praxis an einen Kollegen und nicht an ein MVZ zu übergeben. Sofern Sie sich mit diesem Thema befassen, ist die Lektüre, die auch viele Tabellen enthält, sehr empfehlenswert.