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Nebenberuflich selbstständig – Was Sie steuerlich beachten müssen

Nebenberufliche Selbstständigkeit erfreut sich zunehmender Beliebtheit – sei es durch einen Online-Shop, als Beraterin oder über kreative Dienstleistungen. Doch vielen ist nicht bewusst, dass auch kleinere Nebeneinkünfte steuerliche Pflichten mit sich bringen. In diesem Beitrag zeigen wir, was Sie beachten sollten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

1. Anmeldung beim Finanzamt oder Gewerbeamt
Sobald Sie regelmäßig Einnahmen erzielen, müssen Sie Ihre Tätigkeit beim Finanzamt anmelden. Handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit, ist zusätzlich eine Anmeldung beim Gewerbeamt erforderlich.

2. Kleinunternehmerregelung prüfen
Wer im Vorjahr unter 22.000 €  (ab 2025: 25.000 €) Umsatz bleibt und im Folgejahr nicht mehr als 50.000 € erwartet (ab 2025: der im laufenden Jahr 100.00 € nicht überschreitet), kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Damit entfällt die Umsatzsteuerpflicht – Sie dürfen jedoch keine Umsatzsteuer ausweisen.

3. Einkommensteuer nicht vergessen
Auch bei nebenberuflichen Tätigkeiten gilt: Gewinne über 410 € im Jahr unterliegen der Einkommensteuer. Wichtig: Auch Betriebsausgaben können geltend gemacht werden – eine sorgfältige Buchführung zahlt sich aus.

4. Krankenversicherung & Sozialabgaben
Die nebenberufliche Tätigkeit kann Auswirkungen auf Ihre Krankenversicherung haben – insbesondere, wenn sie zeitlich oder finanzielle Ihre Hauptbeschäftigung übersteigt. Hier empfiehlt sich die Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse.

5. Häufige Fehler vermeiden

  • Einnahmen nicht melden
  • Kleinunternehmergrenze überschreiten
  • Unbeabsichtigte Scheinselbstständigkeit

Fazit:
Auch im Nebenerwerb gilt: Wer frühzeitig für steuerliche Klarheit sorgt, vermeidet spätere Probleme. Unsere Kanzlei berät Sie gerne bei der richtigen Einstufung Ihrer Tätigkeit und der optimalen steuerlichen Gestaltung.