Einstellung des Versands von Zahlungshinweisen vor Fälligkeit
Die Finanzverwaltung stellt ab sofort den Versand der Zahlungshinweise vor Fälligkeit für die gleichbleibenden Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie für die zugehörigen Folgesteuern ein.
Das entsprechende Schreiben weist Bürgerinnen und Bürger auf einen anstehenden regelmäßigen Zahlungstermin hin und wird per Briefpost versendet. Bislang hat Bayern diesen Service als einziges Bundesland aufrechterhalten. Mit dem SEPA-Lastschriftverfahren oder der Einrichtung von Daueraufträgen können Bürgerinnen und Bürger ihren regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen jedoch komfortabel und termingerecht nachkommen. Der Versand dieser Schreiben ist insoweit nicht mehr zeitgemäß. Hinzu kommen steigende Kosten für Papier, Druck und Versand.
Der Versand der Zahlungshinweise vor Fälligkeit wird daher ab sofort eingestellt. Somit werden betroffene Bürgerinnen und Bürger somit nicht mehr an den nächsten Zahlungstermin erinnert. Wir empfehlen Ihnen für die unkomplizierte Abwicklung Ihrer Vorauszahlungen die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. So stellen Sie sicher, dass Ihre Zahlungen automatisch und pünktlich erfolgen.
Das hierfür erforderliche Formular können Sie bequem über den folgenden Link abrufen: SEPA-Lastschriftmandat.
Überdies werden künftig keine Überweisungsträger mehr an Schreiben der Finanzverwaltung angehängt, da der Anteil an Papierüberweisungen stark rückläufig ist und die damit verbundenen Kosten nicht mehr gerechtfertigt sind.
Sollten Sie weiterhin die Vorauszahlungen selbst überweisen wollen, finden Sie die entsprechenden Informationen (Höhe der Vorauszahlung und Kontoverbindung) auf Ihrem letzten Steuerbescheid bzw. Vorauszahlungsbescheid.
Quelle: Einstellung des Versands von Zahlungshinweisen vor Fälligkeit – Bayerisches Landesamt für Steuern