Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
- Investitionsbooster
Angesichts der fortdauernden Krisensituation wird die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens als konjunkturstützender „Investitions-Booster“ von Juli 2025 bis Ende 2027 in Betracht gezogen. Folglich ist es möglich, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit dem dreifachen Satz der linearen Abschreibung, jedoch maximal mit 30 % pro Jahr, abzuschreiben. Die temporäre Begrenzung soll Anreize für zügige Investitionsentscheidungen setzen.
- Absenkung der Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer wird nach dem Ende des Investitionsboosters ab dem 01.01.2028 schrittweise um 1 % pro Jahr reduziert, sodass sie bis zum Jahr 2032 auf 10 % sinkt, ausgehend von derzeit 15 %.
- Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes
Um sicherzustellen, dass auch Einzelunternehmer und Mitunternehmer von der vorgesehenen Steuersenkung profitieren, ist geplant, den Thesaurierungssteuersatz gemäß § 34a EStG für nicht entnommene Gewinne schrittweise von derzeit 28,25 % auf 27 % (Veranlagungszeitraum 2028/2029), 26 % (2030/2031) und 25 % (ab Veranlagungszeitraum 2032) zu reduzieren. Hiermit wird das Ziel der Belastungsneutralität zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften weiterhin verfolgt.
- Einführung einer degressiven Abschreibung für E-Fahrzeuge
Zur Schaffung von Kaufanreizen ist vorgesehen, dass ab dem 1. Juli 2025 neu erworbene Elektrofahrzeuge im Jahr des Erwerbs mit 75 %, im darauffolgenden Jahr mit 10 %, im zweiten und dritten Jahr jeweils mit 5 %, im vierten Jahr mit 3 % und im fünften Jahr mit 2 % abgeschrieben werden dürfen.
- Einkommensteuer
- Neue BLNP-Höchstgrenze für E-Fahrzeuge
Die Höchstgrenze der Bruttolistenneupreise für die Anwendung der Viertelung bei Elektrofahrzeugen wird von aktuell 70.000 € auf 100.000 € angehoben.
- Weitere Vorhaben
- Ausweitung der Forschungszulage
Die maximale Bemessungsgrundlage für nach dem 31.12.2025 entstandene förderfähige Aufwendungen soll von 10 Mio. € auf 12 Mio. € angehoben werden. Die Forschungszulage soll künftig außerdem auf zusätzliche Gemein- und sonstige Betriebskosten ausgeweitet werden.
Steuerliche Aspekte des Koalitionsvertrags
Zusätzlich zu den oben genannten Steueränderungen, die bereits in einem Gesetzesentwurf festgehalten sind, haben die Koalitionspartner ferner die folgenden wesentlichen Aspekte für beabsichtigte Steueranpassungen vereinbart:
- Unternehmenssteuern
- Steuersenkung für PersG
Zusätzlich zur Thesaurierungsbegünstigung gemäß § 34a EStG wird angestrebt, das Optionsmodell nach § 1a KStG erheblich zu optimieren, um eine rechtsformunabhängige Besteuerung im Kontext der beabsichtigten Senkung des Körperschaftsteuersatzes zu gewährleisten. Der aktuelle Stand ist noch nicht abschließend geklärt.
Darüber hinaus ist vorgesehen, dass die gewerblichen Einkünfte neu gegründeter Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, in den Anwendungsbereich der Körperschaftsteuer fallen können (Optionsmodell).
- Gewerbesteuer-Mindesthebesatz
Der Mindesthebesatz soll von 200 auf 280 % erhöht werden.
- Selbstveranlagung
Sowohl Körperschaften als auch PersG sollen auf Selbstveranlagung umgestellt werden. Details sind bislang keine bekannt.
- Einkommensteuer
- Erhöhung Entfernungspauschale
Die bislang erst ab dem 21. km gültige erhöhte Entfernungspauschale von 0,38 € soll zukünftig (ab dem 01.01.2026) ab dem 1. km gelten. Ob damit auch eine Anhebung der Reisekostenkilometersätze einhergeht, bleibt abzuwarten.
- Steuerfreier Zusatzverdienst für Rentner
Regelaltersrentnern soll es ermöglicht werden, bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei hinzuzuverdienen. Die genaue Umsetzung der Neuregelung ist aktuell noch nicht bekannt.
- Überstundenzuschläge
Überstundenzuschläge sollen komplett steuerfrei ausgezahlt werden können.
Hinweis
Dies soll nicht für den regulären Gehaltsanspruch aus den geleisteten Überstunden gelten, sondern nur für die vereinbarten Zuschläge, sofern vorhanden.
- Anpassungen Einkommensteuertarif
Kleine und mittlere Einkommen sollen zur Mitte der Legislaturperiode entlastet werden. Dies wird vermutlich über eine Anpassung der Steuerprogression geschehen. Details sind noch keine bekannt.
- Anpassungen Entlastungswirkung Kindergeld und Kinderfreibeträge
Die Schere zwischen der Entlastungswirkung der Kinderfreibeträge und dem Kindergeld soll verringert werden. Wie ist noch unklar.
- Alleinerziehenden Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag soll angehoben werden. In welchem Umfang ist aktuell noch unklar.
- Übungsleiterpauschale / Ehrenamtspauschale
Im Gegensatz zu vielen anderen Vorhaben stehen bei den beiden Pauschalen die Anhebungshöhen bereits fest. Die Übungsleiterpauschale wird von 3.000 € um 300 € auf 3.300 € angehoben werden. Die Ehrenamtspauschale wird von 840 € auf 960 € angehoben werden.
- Solidaritätszuschlag
Nach der Bestätigung durch das BVerfG (siehe auch Punkt 4) ist sich nunmehr auch die künftige Regierung einig. Der Soli soll in seiner aktuellen Form bestehen bleiben.
- Neue Arbeitstagespauschale
Eine Pauschale, in der alle Werbungskosten des Arbeitnehmers zusammengefasst werden, soll geprüft werden. Ziel ist die Verwaltungsvereinfachung. Wie die Umsetzung aussehen soll und ob im Gegenzug der bisherige Werbungskostenpauschbetrag entfällt, ist offen.
- „Frühstartrente“
Für jedes Kind sollen pro Monat vom 6. bis zum 18 Lebensjahr ein Betrag von 10 € in ein Altersvorsorgedepot eingezahlt werden (= 1.440 € gesamt). Anschließend kann das Depot privat weiter bespart werden. Die Erträge aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein. Ob und wie das Vorhaben konkret umgesetzt werden soll, ist aktuell noch offen.
- Prämien zur Arbeitszeitausweitung
Um einen Anreiz zu schaffen wieder mehr Vollzeit, statt Teilzeit zu arbeiten, soll eine Steuervergünstigung für Prämien zur Ausweitung der Arbeitszeit auf Vollzeit eingeführt werden. Wie diese ausgestaltet werden wird, ist aktuell noch offen.
- Umsatzsteuer
- Senkung Steuersatz in der Gastronomie
Ab dem 01.01.2026 soll der USt-Satz in der Gastronomie dauerhaft auf 7 % gesenkt werden.
- Einfuhrumsatzsteuer Modellwechsel
Bei der Einfuhrumsatzsteuer soll auf ein Verrechnungsmodell umgestellt werden. Details zur geplanten Umsetzung sind bislang keine bekannt.
- Gemeinnützigkeit
- Erhöhung Freigrenze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb
Die Freigrenze soll von 45.000 € um 5.000€ auf 50.000 € erhöht werden.
- Katalog der gemeinnützigen Zwecke
Dieser soll modernisiert und das Gemeinnützigkeitsrecht vereinfacht werden.
- Zeitnahe Mittelverwendung
Bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 € jährlichen Einnahmen sollen gemeinnützige Organisationen vom Erfordernis der zeitnahen Mittelverwendung befreit werden.
- Sonstige Steuern / weitere Vorhaben
- Luftverkehrssteuer
Die von der Ampel beschlossene Erhöhung soll rückgängig gemacht werden.
- Stromsteuer
Die Stromsteuer soll auf den europäischen Mindestsatz abgesenkt werden. Dies soll den Strompreis um 5 Cent je kWh absenken. Die Umsetzung soll so schnell wie möglich geschehen. Ein konkretes Datum gibt es noch nicht.
- Finanztransaktionssteuer
Die schon seit Jahren immer wieder im Gespräch befindliche Finanztransaktionssteuer soll auf europäischer Ebene unterstützt werden. Ob der neuen Regierung bei dem Thema mehr Erfolg beschieden sein wird, bleibt abzuwarten.
- Globale Mindeststeuer
Gleiches wie für die Finanztransaktionssteuer gilt für die Globale Mindeststeuer.
- Kassen
Die Bonpflicht soll wieder abgeschafft werden.
Es soll eine Pflicht für Registrierkassen für Unternehmen ab einem Jahresumsatz von 100.000 € zum 01.01.2027 eingeführt werden.
- Kfz-Steuer für E-Fahrzeuge
Die Steuerbefreiung für E-Fahrzeuge soll bis zum Jahr 2035 verlängert werden.
- Energetische Sanierung geerbter Immobilien
Die Sanierung auch ererbter Immobilien soll zukünftig steuerlich absetzbar sein. In welchem Umfang und ab wann ist aktuell nicht abzusehen.
Hinweis
Alle geplanten Änderungen stehen gemäß Koalitionsvertrag unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit, d.h. selbst wenn die Bundesregierung in der geplanten Konstellation ihre Ämter antritt, ist weiterhin fraglich, ob und wenn ja welche Maßnahmen in welchem Umfang umgesetzt werden.