Bei der Diskussion, wie die Finanzprobleme der Krankenkassen gelöst werden könnten, verkündete jüngst der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Gassen, einen Vorschlag. Er plädiert dafür, die sog. freiwilligen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zu streichen/abzuschaffen oder zumindest zu reduzieren.
Freiwillige Leistungen werden nicht von allen gesetzlichen Krankenkassen identisch angeboten. Sie werden vielmehr in den Satzungen der jeweiligen Krankenkassen gesondert geregelt und dann zum Teil auch nicht in voller Höhe bezahlt oder rückerstattet. Laut Gassen könnten dadurch eine Milliarde Euro bei den Krankenkassen eingespart werden. Die Auswirkungen auf die (Zahn-)Ärzteschaft selbst wären nach unserer Auffassung überschaubar, da diese Leistungen zumindest teilweise von den Versicherten weiterhin als IGEL-Leistungen in Anspruch genommen werden würden. Unter freiwillige Leistungen fallen unter anderem zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen oder auch großzügigere Altersregelungen gegenüber den gesetzlichen Vorgaben, wie diese, die Homöopathie, Gesundheitskurse, zusätzliche Impfungen, Osteopathie, erweitertes Hautkrebsscreening usw., aber auch Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung. Da jede Krankenkasse den Leistungskatalog freiwillig erweitern kann, ist eine vollständige Liste nicht verfügbar. Voraussetzung bei der Einführung einer Satzungsleistung ist, dass diese Leistungen vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossen sind und dass sie in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden. Die Krankenkassen haben in ihren Satzungen auch Anforderungen an die Qualität der Leistungserbringung festzulegen.
Freiwillige Leistungen sind also nicht vergleichbar mit der integrierten Versorgung bzw. den Verträgen zur hausarztzentrierten Versorgung ([HzV]).
Eine wesentlich andere Dimension bezüglich der Finanzlage der GKV nimmt der Bereich der – aber nach wie vor nicht exakt definierbaren – versicherungsfremden Leistungen ein. Hier bewegen sich, laut einer IGES-Studie, die für das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung durchgeführt wurde, die geschätzten Aufwendungen auf bis zu 58 Milliarden Euro. Die Studie unterscheidet zwischen begründbar versicherungsfremd (22 Milliarden Euro) und teilweise begründbar (36 Milliarden Euro).
So werden die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern allein mit gut 11 Milliarden beziffert. Kritiker sehen hierin eine Begünstigung der Einverdiener-Ehepaare gegenüber Doppelverdiener-Partnerschaften bei gleichem Gesamteinkommen. Die Krankenkassen selbst sehen als bedeutende versicherungsfremd begründbare Belastung den pauschalierten Beitrag für erwerbsfähige Bürgergeldbezieher mit 4,2 Milliarden Euro, wenn man an vergleichbaren Erwerbseinkommen bemessene Beiträge als Maßstab verwendet und Familienversicherte herausrechnet. Ebenfalls kritisiert wird die indirekte Mitfinanzierung von Krankenhausinvestitionen durch die Krankenkassen (geschätzt 3,4 Milliarden Euro), da man hierfür grundsätzlich die Zuständigkeit der Bundesländer sehen könnte.
Unter die teilweise versicherungsfremden Leistungen fallen unter anderem die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern mit 23,6 Milliarden Euro. Für weitergehende Informationen verweisen wir auf: Versicherungsfremde Leistungen in der GKV auf dem Prüfstand.
Ein weiterer Baustein der Finanzierung der GKV ist die Beitragsbemessungsgrenze. Die Beitragsbemessungsgrenze regelt einerseits die Wechselmöglichkeit zur Privaten Krankenversicherung, denn erst nach Überschreitung kann von der GKV in die PKV gewechselt werden. Während diese Grenze 2001 noch bei einem Jahreseinkommen von 40034 Euro lag, ist sie nun zum Jahresbeginn auf 69750 Euro gestiegen. Die Beitragsbemessungsgrenze ist in diesem Zeitraum um 74% gestiegen, während die Inflationsrate in diesem Zeitraum nur um gut 58% gestiegen sein soll.
Es gibt aber immer wieder die politische Forderung, die Beitragsbemessungsgrenze ganz zu streichen, um die Einnahmenseite der Krankenkassen zu verbessern. Noch weitergehende Forderungen zielen darauf ab, auch Kapitalerträge und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei der Berechnung des Krankenversicherungsbeitrages zu berücksichtigen oder den Versichertenkreis zu erweitern. Aufgrund der allgemein schwierigen Finanzlage der Sozialversicherungssysteme wird es spannend bleiben, welche Einschnitte umgesetzt werden; letztlich wirkt sich dies auch auf die Einnahmenseite der (Zahn-)Ärzteschaft aus.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steht 2025 vor einer angespannten finanziellen Lage. Trotz Überschüssen einzelner Krankenkassen im ersten Halbjahr wird die Stabilität des Systems durch Defizite im Gesundheitsfonds und unter den Mindestreserven liegende Rücklagen infrage gestellt. Für Vertragsärztinnen und -ärzte sowie Vertragszahnärzte sind die Entwicklungen insbesondere im Hinblick auf Vergütungsverhandlungen, Budgetplanung und Ausgabensteigerungen in der ambulanten Versorgung relevant.
Finanzüberschüsse der Krankenkassen
Im ersten Quartal 2025 erzielten die gesetzlichen Krankenkassen insgesamt einen Überschuss von 1,8 Milliarden Euro, verteilt auf die verschiedenen Kassenarten:
Kassenart
Überschuss 1. Quartal 2025
Ersatzkassen
755 Mio. €
Ortskrankenkassen
460 Mio. €
Betriebskrankenkassen
287 Mio. €
Innungskrankenkassen
191 Mio. €
Knappschaft
144 Mio. €
Landwirtschaftliche Krankenkasse (nicht am Risikostrukturausgleich teilnehmend)
5 Mio. €
Im zweiten Quartal 2025 wurden erneut Überschüsse von knapp 2,6 Milliarden Euro erzielt:
AOKs: 460 Mio. €
Ersatzkassen: 1,14 Mrd. €
Innungskrankenkassen: 305 Mio. €
Betriebskrankenkassen: 472 Mio. €
Gesamtüberschuss 1. Halbjahr 2025: etwa 2,8 Milliarden Euro.
Ausgabenentwicklung für ambulant-ärztliche Behandlungen
Die Ausgaben für ambulant-ärztliche Behandlungen stiegen im ersten Halbjahr um 7,0–7,8 % bzw. rund 2,0 Milliarden Euro, was das stärkste Wachstum seit über zehn Jahren darstellt.
Besonders stark betroffen: Schutzimpfungen, die um 15,8 % auf 1,69 Milliarden Euro zunahmen.
Grund für die gestiegenen Ausgaben: höhere Fallzahlen, steigende Patientennachfrage und teilweise höhere Vergütungssätze.
Diese Dynamik ist für Vertragsärztinnen und -ärzte besonders relevant, da sie die Basis für Budgetplanungen und zukünftige Vergütungsverhandlungen bildet.
Defizit im Gesundheitsfonds
Trotz der Überschüsse einzelner Krankenkassen weist der Gesundheitsfonds im ersten Quartal ein Defizit von 4,5 Milliarden Euro auf.
Grund: Das Fondsdefizit reflektiert Saison- und Strukturunterschiede zwischen Einnahmen (Beiträge) und Ausgaben (Zuweisungen an Kassen).
Die Krankenkassen nutzen ihre Überschüsse vorrangig, um die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestreserven von 0,2 Monatsausgaben wieder aufzufüllen.
Rücklagenlage
Die Finanzreserven der Krankenkassen lagen zum 30. Juni 2025 bei rund 4,6 Milliarden Euro, entsprechend 0,16 Monatsausgaben. Damit wurde das gesetzlich vorgeschriebene Mindestniveau von 0,2 Monatsausgaben noch nicht erreicht, was die finanzielle Stabilität auf mittlere Sicht in Frage stellt.
Bedeutung für die ambulante Versorgung
Vergütungsverhandlungen: Die gestiegenen Ausgaben für ambulante Behandlungen geben Anlass zu intensiven Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Kassenärztlicher Bundesvereinigung.
Fallzahlabhängige Vergütung: Besonders bei Leistungen wie Schutzimpfungen, Haus- und Facharztbesuchen wird die finanzielle Belastung der Kassen und die Höhe der Vergütung für Vertragsärzte relevant.
Budgetplanung: Praxen müssen die zu erwartenden Fallzahlen und Budgetgrenzen angesichts steigender Ausgaben realistisch einschätzen.
Ausblick
Die GKV befindet sich in einem Spannungsfeld:
Überschüsse einzelner Kassen vs. Defizit im Gesundheitsfonds
Steigende Ausgaben für ambulante Versorgung
Rücklagen unter gesetzlichem Mindestniveau
Folgen für die Politik und die Praxislandschaft:
Anpassung der Beitrags- und Zusatzbeiträge für Versicherte wahrscheinlich
Budgetierung und Vergütungssysteme werden überprüft und gegebenenfalls angepasst
Haus- und Facharztpraxen müssen sich auf weiter steigende Leistungsnachfragen einstellen
Langfristig ist eine kontinuierliche Beobachtung der Finanzentwicklung und eine vorausschauende Planung für Vertragsärzte erforderlich, um Versorgungssicherheit und Budgetstabilität zu gewährleisten.
Die bundeseinheitliche Rufnummer 116 117 dient als zentrales Instrument zur Terminvermittlung für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten. Sie wurde im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) etabliert, um den Zugang zu Fachärzten, Hausärzten, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu erleichtern.
Patientinnen und Patienten können Termine auf mehreren Wegen vereinbaren:
Telefonisch über die Rufnummer 116 117
Online über den E‑Terminservice
Mobil über die App 116 117
Ziel ist eine schnelle und koordinierte Terminvermittlung, insbesondere für Patienten mit Überweisungen vom Hausarzt oder Primärarzt.
Erwähnung im Koalitionsvertrag
Im aktuellen Koalitionsvertrag wird die Vermittlung über die 116 117 explizit bekräftigt. Der Wortlaut hebt die zentrale Rolle der Patientensteuerung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) hervor.
Hintergrund für die explizite Erwähnung ist nicht vollständig dokumentiert.
Möglicherweise soll die 116 117 als zentrales Steuerungsinstrument im Rahmen des angedachten Primärarztsystems hervorgehoben werden.
Funktion und Zielsetzung
Die 116 117 soll insbesondere folgende Funktionen erfüllen:
Vermittlung von Terminen bei Vertragsärzten
Fachärzte, Hausärzte, Kinder- und Jugendärzte, Psychotherapeuten
Bei Überweisungen auch bevorzugte Steuerung nach Dringlichkeit
Reduzierung von Wartezeiten
Patienten sollen schneller einen Termin bei geeigneten Fachärzten erhalten.
Steuerung im Primärarztsystem
Zusammen mit Jahresüberweisungen und zentraler Patientensteuerung durch Primärärzte kann die 116 117 dazu beitragen, Überversorgung durch unnötige Arztbesuche zu reduzieren.
Herausforderungen und Kritik
Trotz der vorhandenen Infrastruktur bestehen praktische und strukturelle Herausforderungen:
Fehlende belastbare Erfolgszahlen
Aktuell liegen keine verlässlichen Daten vor, wie hoch der Anteil erfolgreich vermittelte Termine ist.
Unklar ist, wie häufig Patienten an Krankenhäuser weitergeleitet werden müssen, weil kein Vertragsarzttermin verfügbar ist.
Qualitätsfragen bei Krankenhausbehandlungen
Bei Überweisungen an Krankenhäuser ist nicht garantiert, dass der in der vertragsärztlichen Versorgung geltende Facharztstandard immer umgesetzt wird.
Patientenkritik
Längere Anfahrtswege zu Fachärzten werden teilweise als belastend empfunden.
Die Möglichkeit, einen Wunscharzt zu erhalten, ist eingeschränkt.
Vage Regelungen im Koalitionsvertrag
Der Vertrag bestätigt zwar die Rolle der 116 117, lässt aber offen, wie die Vermittlung im Detail ausgestaltet werden soll und welche Zielwerte für Erreichbarkeit oder Erfolgsquote gelten.
Ausblick und Optimierungsmöglichkeiten
Die 116 117 bleibt ein zentrales Element der Patientensteuerung in Deutschland, insbesondere im Kontext des angedachten Primärarztsystems:
Zentrale Steuerung: Potenzial, Patientenkontakte effizient zu lenken und Hausärzte zu entlasten.
Optimierung durch Digitalisierung: Ausbau von Online- und App-basierten Services kann Wartezeiten reduzieren.
Integration mit Jahresüberweisung: Kombination von zentraler Terminvermittlung und Jahresüberweisung könnte Patientenflüsse besser kanalisieren.
Transparenz und Evaluation: Notwendig wären wissenschaftliche Evaluationen, um Erfolg, Akzeptanz und Qualität der Terminvermittlung zu messen und kontinuierlich zu verbessern.
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