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Erbschaftsteuer clever gestalten – Wie Sie Freibeträge optimal nutzen

Ein geerbtes Haus, das Familienunternehmen oder größere Geldbeträge – Erbschaften sind häufig mit Emotionen, aber auch mit steuerlichen Pflichten verbunden. Die gute Nachricht: Wer frühzeitig plant, kann durch gezielte Gestaltung erhebliche Steuerlasten vermeiden. In diesem Beitrag zeigen wir, wie Sie die gesetzlichen Freibeträge optimal nutzen und typische Fehler vermeiden.

1. Persönliche Freibeträge kennen und ausschöpfen
Das Erbschaftsteuerrecht sieht hohe persönliche Freibeträge vor:

  • Ehepartner: 500.000 €
  • Kinder: 400.000 € (pro Elternteil!)
  • Enkelkinder: 200.000 €
  • Geschwister: 20.000 €

Durch gezielte Schenkungen zu Lebzeiten können diese Freibeträge mehrfach genutzt werden – denn sie erneuern sich alle 10 Jahre.

2. Schenkungen als Gestaltungsmittel nutzen
Schenkungen zu Lebzeiten ermöglichen es, Vermögen schrittweise zu übertragen – steueroptimiert und planbar. Gerade bei größeren Vermögen empfiehlt sich eine individuelle Nachfolgeplanung unter Einbeziehung des Schenkungssteuerrechts.

3. Immobilien richtig übertragen
Wer eine Immobilie vererbt oder verschenkt, sollte auf die steuerliche Bewertung achten. Besonders effektiv: Die Kombination mit einem Nießbrauchrecht – der Eigentümer bleibt wirtschaftlicher Nutzer, das Objekt ist steuerlich aber bereits übertragen.

4. Unternehmen und Betriebsvermögen
Für die Übertragung von Unternehmen gelten Sonderregelungen. Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt Betriebsvermögen zu 85 % oder sogar zu 100 % steuerfrei – sofern bestimmte Fristen und Bedingungen eingehalten werden.

5. Fallstricke vermeiden

  • Freibeträge nicht ausgeschöpft
  • Kein Testament oder Erbvertrag
  • Keine Schenkung zu Lebzeiten
  • Unklare Regelungen bei Patchwork-Familien

Fazit:
Mit einer durchdachten Vermögensnachfolge können Sie nicht nur steuerliche Vorteile nutzen, sondern auch Klarheit für Ihre Familie schaffen. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Nachfolgeplanung – mit Fingerspitzengefühl und Fachkompetenz.