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Investitionsabzugsbetrag (IAB) – So senken Sie Ihre Steuerlast schon vor der Investition

Steuern sparen, bevor man überhaupt investiert hat? Das klingt ungewöhnlich – ist aber mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) möglich. Gerade kleine und mittlere Unternehmen profitieren von dieser cleveren Gestaltungsmöglichkeit. Wie der IAB funktioniert, welche Voraussetzungen gelten und worauf Sie achten sollten, erklären wir Ihnen hier.

1. Was ist der Investitionsabzugsbetrag (IAB)?
Der IAB ist ein Instrument zur Steuerförderung betrieblicher Investitionen. Unternehmen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen bereits bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten für Wirtschaftsgüter als Betriebsausgabe abziehen – noch bevor die Investition tatsächlich getätigt wird.

2. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme

  • Das Unternehmen muss eine bestimmte Größenklasse einhalten (z. B. maximal 235.000 € Betriebsvermögen bei bilanzierenden Unternehmen).
  • Das Wirtschaftsgut muss voraussichtlich zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden.
  • Die tatsächliche Investition muss innerhalb von drei Jahren erfolgen.

3. Vorteile des IAB

  • Steuerersparnis bereits im Jahr der Bildung
  • Liquiditätsschonung durch geringere Steuerzahlungen
  • Flexibilität in der Investitionsplanung

4. Beispiele aus der Praxis
Ein Unternehmen plant, im nächsten Jahr eine neue Maschine für 100.000 € anzuschaffen. Es kann noch im aktuellen Jahr einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 50.000 € bilden und damit die Steuerlast deutlich senken – selbst wenn die Maschine erst später gekauft wird.

5. Besonderheiten bei der späteren Investition
Wird die Investition getätigt, muss der Abzugsbetrag auf die Anschaffungskosten angerechnet werden. Erfolgt keine Investition, muss der Abzug rückgängig gemacht und nachversteuert werden – oft mit Zinsen.

6. Typische Fehler vermeiden

  • Falsche Angaben über die Nutzung
  • Nicht rechtzeitige Investition innerhalb der Dreijahresfrist
  • Nichtbeachtung bei Betriebsveräußerung oder -aufgabe

Der Investitionsabzugsbetrag bietet enorme Gestaltungsmöglichkeiten – wenn er richtig genutzt wird. Unternehmen sollten jedoch sorgfältig planen und die Einhaltung der Voraussetzungen prüfen.