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Neue Niederlassungsmöglichkeiten für Ärzte und Psychotherapeuten in Bayern

Der überwiegende Teil der Planungsbereiche in Bayern ist je nach Fachgruppe für eine freie Niederlassung wegen Überversorgung gesperrt.

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Bayern kommt zwei Mal im Jahr zusammen und fasst Beschlüsse über die Anordnung und Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen in Bayern.

Liegen die Voraussetzung für eine Überversorgung nicht mehr vor, hebt der Landesausschuss die Zulassungsbeschränkungen auf. War ein Planungsbereich nicht gesperrt und ist nach der letzten Sitzung des Landesausschusses eine Überversorgung in der jeweiligen Fachgruppe eingetreten, ordnet der Landesausschuss Zulassungsbeschränkungen an.

Die letzte Sitzung des Landesausschusses fand am 8. August 2025 statt und die dort gefassten Beschlüsse wurden am 22. August 2025 veröffentlicht.

Die Beschlüsse des Landesausschusses sind auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (https://www.kvb.de/ueber-uns/zusammenarbeit-mit-gesundheitspartnern/landesausschuss) und dem Bayerischen Staatsanzeiger veröffentlicht.

Wenn Sie sich auf eine freie Zulassung bewerben möchten, müssten die vollständigen Zulassungsanträge oder bei einer geplanten Anstellung eines Arztes, die vollständigen Anträge auf Genehmigung zur Beschäftigung eines angestellten Arztes bis zum 17. Oktober 2025 beim jeweils zuständigen Zulassungsausschuss eingereicht werden.

Es gilt allerdings zu beachten, dass Ärzte, die im Rahmen des Job-Sharings tätig sind, vorrangig berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass die Job-Sharing Zulassungen bzw. Job-Sharing Anstellungsgenehmigungen vorrangig in eine Vollzulassung bzw. „vollwertige“ Anstellungsgenehmigung ohne Leistungsbegrenzung umgewandelt werden.

Sollten Sie sich auf eine freie Zulassung bewerben wollen, können wir Sie gerne bei der Antragstellung unterstützen.