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Mindestlohnkommission beschließt Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 € für das Jahr 2026 und auf 14,60 € für das Jahr 2027

Mit Beschluss vom 27. Juni 2025 beschloss die Mindestlohnkommission eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns. Zum 1. Januar 2026 soll die aktuelle Mindestlohnhöhe von aktuell 12,82 € zunächst um 8,42 % auf 13,90 € ansteigen. Zum 1. Januar 2027 ist ein erneuter Anstieg um weitere 5,04 % auf sodann 14,60 € beschlossen.

Das Mindestlohngesetz sieht eine zweijährige Kontrolle des im Jahr 2015 eingeführten gesetzlichen Mindestlohns durch eine ständige Mindestlohnkommission vor. Diese ist mit Mitgliedern aus den Kreisen Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften, sowie mit beratenden Mitgliedern aus den Kreisen der Wirtschaft besetzt. Die Mindestlohnkommission prüft ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden und beschließt entsprechende Anpassungen. Der nächste Beschluss findet dem gesetzlichen Turnus entsprechend voraussichtlich im Jahr 2027 statt.

Zuletzt sind in der Politik Forderungen nach einer Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro laut geworden, gekoppelt mit der Drohung, den Mindestlohn erneut über die Köpfe der Kommission hinweg gesetzlich festzulegen. Eine solche gesetzliche Vorgabe hat es abgesehen von der Ersteinführung im Jahr 2015 (8,50 €) nur einmal zum 1. Oktober 2022 gegeben. Damals hat der Gesetzgeber den Mindestlohn unabhängig von den Beschlüssen der Kommission auf 12,00 € angehoben.

Seit seiner Einführung wurde der Mindestlohn bis zum heutigen Stand von 12,82 € damit um 50,82 % erhöht. Unter Berücksichtigung von Inflationsgesichtspunkten und der Entwicklung des sog. Verbraucherpreisindex stieg die mit dem Mindestlohn verbundene Kaufkraft von rechnerisch 8,60 € auf 9,60 € (Stand: viertes Quartal 2024, damalige Mindestlohnhöhe: 12,41 €). Hierbei handelt es sich um eine Erhöhung um 11,63 %. Die Anpassungen durch die Mindestlohnkommission haben im Wesentlichen zu einer Kaufkrafterhaltung geführt, die reale Erhöhung ist auf die gesetzliche Anhebung des Mindestlohns auf 12,00 € im Jahr 2022 zurückzuführen. Zu diesen Werten kommt der den Beschluss der Kommission ergänzende „fünfte Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns“ (dort S. 24). Nach der Beschlussbegründung selbst ergingen die jetzt beschlossenen Steigerungen begleitet von der Hoffnung, die angekündigten Maßnahmen der Bundesregierung werden eine Aufhellung der wirtschaftlichen Lage im Jahr 2026 mit sich bringen.

In formeller Hinsicht muss der Beschluss noch in der fünften Mindestlohnverordnung rechtlich umgesetzt werden. Erst dann wird die Erhöhung rechtlich verbindlich. Das Gesetz räumt der Bundesregierung hierbei ein politisches Ermessen ein; sie kann sich auch gegen die Umsetzung entscheiden. Eine Kompetenz, die von der Kommission beschlossene Höhe oder die Anpassungszeitpunkte zu ändern, hat die Bundesregierung aber nicht. Dies ist nur durch eine Änderung des Mindestlohngesetzes durch den Gesetzgeber möglich. Eine Entscheidung, den Beschluss der Mindestlohnkommission nicht für verbindlich zu erklären, hat es bislang allerdings nicht gegeben. Ausgehend vom Zeitverlauf bei der letzten Mindestlohnverordnung ist von einer Verabschiedung Ende des Jahres auszugehen.