Einstellung des Versands von Zahlungshinweisen vor Fälligkeit
Die bayerische Finanzverwaltung hat mit sofortiger Wirkung den Versand der bisherigen Zahlungshinweise vor Fälligkeit für gleichbleibende Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie zugehörige Folgesteuern eingestellt.
Bislang erhielten Steuerpflichtige rechtzeitig vor dem jeweiligen Fälligkeitstermin ein Erinnerungsschreiben per Post. Bayern war das letzte Bundesland, das diesen Service noch angeboten hat. Es ist zu konzedieren, dass zukünftig an dieser Stelle keine automatische Erinnerung mehr an die anstehenden Zahlungstermine erfolgen wird.
Welche Implikationen ergeben sich daraus für die Beteiligten?
Gemäß der aktuellen Regelung erfolgt die Zustellung schriftlicher Hinweise zum nächsten Fälligkeitstermin nicht mehr. Die Pflicht zur fristgerechten Leistung der Vorauszahlungen obliegt somit den Steuerpflichtigen selbst.
Des Weiteren ist zu konstatieren, dass Überweisungsträger zukünftig nicht mehr den Schreiben der Finanzverwaltung beigelegt werden. Dies ist auf den rückläufigen Anteil an Papierüberweisungen sowie die steigenden Kosten für Papier, Druck und Versand zurückzuführen.
Es wird empfohlen, das SEPA-Lastschriftverfahren zu nutzen.
Um Säumniszuschläge oder Fristversäumnisse zu vermeiden, wird die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren empfohlen. Die vorliegende Vorgehensweise gewährleistet die automatisierte und termingerechte Abbuchung der Steuerzahlungen vom entsprechenden Konto. Dieser Prozess ist mit einem hohen Maß an Bequemlichkeit, Sicherheit und ohne zusätzlichen Aufwand verbunden.
Das entsprechende Formular für das SEPA-Lastschriftmandat ist auf der Website des Bayerischen Landesamts für Steuern verfügbar.
Für detailliertere Informationen bezüglich der vorgenommenen Änderungen wird an dieser Stelle auf die offizielle Website des LFST verwiesen: Einstellung des Versands von Zahlungshinweisen vor Fälligkeit