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Einheitlicher Empfängername „Freistaat Bayern“ bei Überweisungen an die bayerischen Finanzbehörden

Im Zuge neuer europarechtlicher Anforderungen zur Erhöhung der Zahlungssicherheit wird seit dem 9. Oktober 2025 bei Online-Überweisungen ein verpflichtender Abgleich des Empfängernamens mit der IBAN durchgeführt („IBAN-Namensabgleich“ bzw. „Verification of Payee“). Dieser Abgleich soll dazu beitragen, Fehlüberweisungen zu verhindern und Betrugsrisiken weiter zu minimieren.

Vor diesem Hintergrund ist bei allen Überweisungen an Finanzämter in Bayern künftig ausschließlich der einheitliche Empfängername „Freistaat Bayern“ anzugeben. Bitte stellen Sie sicher, dass dieser Empfängername sowie die korrekte IBAN vollständig und exakt erfasst werden, um Verzögerungen oder Rückläufer im Zahlungsverkehr zu vermeiden.

Unabhängig von etwaigen Hinweisen, die Banken im Rahmen des IBAN-Namensabgleichs anzeigen, bleibt für die erfolgreiche Ausführung einer Überweisung insbesondere die vollständig richtige IBAN maßgeblich.

Die jeweils gültigen Bankverbindungsdaten der bayerischen Finanzämter finden Sie auf den Internetseiten der Finanzämter unter Kontakt → Bankverbindung.