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Beitragsbemessungsgrenze in der GKV

Ein weiterer Baustein der Finanzierung der GKV ist die Beitragsbemessungsgrenze. Die Beitragsbemessungsgrenze regelt einerseits die Wechselmöglichkeit zur Privaten Krankenversicherung, denn erst nach Überschreitung kann von der GKV in die PKV gewechselt werden. Während diese Grenze 2001 noch bei einem Jahreseinkommen von 40034 Euro lag, ist sie nun zum Jahresbeginn auf 69750 Euro gestiegen. Die Beitragsbemessungsgrenze ist in diesem Zeitraum um 74% gestiegen, während die Inflationsrate in diesem Zeitraum nur um gut 58% gestiegen sein soll.

Es gibt aber immer wieder die politische Forderung, die Beitragsbemessungsgrenze ganz zu streichen, um die Einnahmenseite der Krankenkassen zu verbessern. Noch weitergehende Forderungen zielen darauf ab, auch Kapitalerträge und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei der Berechnung des Krankenversicherungsbeitrages zu berücksichtigen oder den Versichertenkreis zu erweitern. Aufgrund der allgemein schwierigen Finanzlage der Sozialversicherungssysteme wird es spannend bleiben, welche Einschnitte umgesetzt werden; letztlich wirkt sich dies auch auf die Einnahmenseite der (Zahn-)Ärzteschaft aus.