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Allgemeinarztförderung – Entwicklung, Förderung und Einfluss der Teilzeittätigkeit in der Weiterbildung

Die Allgemeinarztförderung im ambulanten Bereich stellt einen zentralen Pfeiler der hausärztlichen Versorgung in Deutschland dar. Sie zielt darauf ab, den ärztlichen Nachwuchs für die Allgemeinmedizin zu gewinnen und langfristig in der ambulanten Versorgung zu etablieren.

Entwicklung der Anzahl geförderter Ärzte

Seit 2010 ist ein kontinuierlicher Anstieg der Anzahl geförderter Ärzte im ambulanten Bereich zu verzeichnen. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 10.189 Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung (AiW) in der Allgemeinmedizin gefördert. Die Zahl der Vollzeitäquivalente (VZÄ) lag bei 5.847, wobei die Tendenz zur Teilzeittätigkeit in der Weiterbildung weiter anhielt.

Finanzielle Förderung

Gehaltszuschüsse

Die finanzielle Förderung erfolgt durch monatliche Gehaltszuschüsse, die sich an der im Krankenhaus üblichen Vergütung orientieren. Ab Januar 2025 beträgt der Zuschuss für eine Vollzeitstelle 5.800 Euro. Bei Teilzeitbeschäftigung wird der Betrag anteilig angepasst.

Zuschläge für unterversorgte Gebiete

Zusätzlich gibt es erhöhte Zuschläge, wenn die weiterbildende Praxis in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten liegt. In unterversorgten Gebieten beträgt der Zuschlag 500 Euro, in Gebieten mit drohender Unterversorgung 250 Euro pro Monat.

Förderumfang

Die Förderung ist auf maximal 48 Monate pro Arzt in Weiterbildung begrenzt. Bereits absolvierte Weiterbildungsabschnitte, die von anderen Kassenärztlichen Vereinigungen gefördert wurden, werden angerechnet.

Einfluss der Teilzeittätigkeit

Die Tendenz zur Teilzeittätigkeit in der Weiterbildung hat zugenommen. Im Jahr 2023 lag der Anteil der Teilzeitbeschäftigten bei 58,5 %, was 4.214 AiW entspricht. Diese Entwicklung spiegelt sich auch in den Vollzeitäquivalenten wider, die bei 5.847 lagen.

Die Förderung erfolgt anteilig entsprechend des Beschäftigungsumfangs. Bei einer Teilzeitbeschäftigung mit mindestens 12 Wochenstunden wird die Förderung entsprechend angepasst.

Weitere relevante Aspekte

Antragstellung

Die Antragstellung für die Förderung muss vor Beginn des jeweiligen Weiterbildungsabschnitts erfolgen. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.

Voraussetzungen für die Förderung

Gefördert werden ausschließlich Weiterbildungsabschnitte, die für die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin erforderlich sind und zuvor noch nicht abgeleistet wurden. Zudem muss die Weiterbildung in einer zugelassenen Praxis oder einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) stattfinden.

Rolle der Praxisinhaber

Die Antragstellung und der Erhalt der Fördermittel erfolgen durch die Praxisinhaber. Sie sind verpflichtet, die Fördermittel in voller Höhe an die Ärzte in Weiterbildung weiterzugeben und die Sozialabgaben zu übernehmen.

Die Allgemeinarztförderung im ambulanten Bereich hat sich in den letzten Jahren positiv entwickelt und trägt wesentlich zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung bei. Die finanziellen Anreize, insbesondere in unterversorgten Gebieten, sowie die Möglichkeit zur Teilzeittätigkeit in der Weiterbildung erhöhen die Attraktivität des Fachs. Dennoch bleibt es eine Herausforderung, ausreichend Nachwuchs für die Allgemeinmedizin zu gewinnen und langfristig in der ambulanten Versorgung zu etablieren. Weitere Maßnahmen und Anpassungen der Förderstrukturen könnten notwendig sein, um den zukünftigen Bedarf an Allgemeinärztinnen und -ärzten zu decken.