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STEUERERKLÄRUNG 2024 UND 2025: DIESE FRISTEN GELTEN FÜR BERATENE STEUERPFLICHTIGE

Für steuerlich beratene Mandantinnen und Mandanten gelten bei der Einkommensteuererklärung verlängerte Abgabefristen. Dennoch ist es wichtig, die aktuellen Termine im Blick zu behalten, um Verzögerungen oder mögliche Verspätungszuschläge zu vermeiden.

Ein wichtiger Hinweis: Die in den vergangenen Jahren geltenden verlängerten Abgabefristen wurden schrittweise wieder verkürzt. Ursprünglich wurden hierfür pandemiebedingte Sonderregelungen eingeführt, die nun sukzessive auslaufen. Die Fristen rücken damit wieder näher an den ursprünglichen gesetzlichen Standard heran. Für das Steuerjahr 2024 endet die Abgabefrist für beratene Steuerpflichtige am 30. April 2026 und für das Steuerjahr 2025 am 1. März 2027.

Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: 
Termine und Fristen – Bayerisches Landesamt für Steuern