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Freiwillige Leistungen der Krankenkassen

Bei der Diskussion, wie die Finanzprobleme der Krankenkassen gelöst werden könnten, erteilte jüngst der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Gassen, einen Vorschlag. Er plädiert dafür, die sog. freiwilligen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zu streichen/abzuschaffen oder zumindest zu reduzieren.

Freiwillige Leistungen werden nicht von allen gesetzlichen Krankenkassen identisch angeboten. Sie werden vielmehr in den Satzungen der jeweiligen Krankenkassen gesondert geregelt und dann zum Teil auch nicht in voller Höhe bezahlt oder rückerstattet. Laut Gassen könnten dadurch eine Milliarde Euro bei den Krankenkassen eingespart werden. Die Auswirkungen auf die (Zahn-)Ärzteschaft selbst wären nach unserer Auffassung überschaubar, da diese Leistungen zumindest teilweise von den Versicherten weiterhin als IGEL-Leistungen in Anspruch genommen werden würden. Unter freiwillige Leistungen fallen unter anderem zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen oder auch großzügigere Altersregelungen gegenüber den gesetzlichen Vorgaben, wie diese, die Homöopathie, Gesundheitskurse, zusätzliche Impfungen, Osteopathie, erweitertes Hautkrebsscreening usw., aber auch Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung. Da jede Krankenkasse den Leistungskatalog freiwillig erweitern kann, ist eine vollständige Liste nicht verfügbar. Voraussetzung bei der Einführung einer Satzungsleistung ist, dass diese Leistungen vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossen sind und dass sie in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden. Die Krankenkassen haben in ihren Satzungen auch Anforderungen an die Qualität der Leistungserbringung festzulegen.

Freiwillige Leistungen sind also nicht vergleichbar mit der integrierten Versorgung bzw. den Verträgen zur hausarztzentrierten Versorgung ([HzV]).