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Versicherungsfremde Leistungen in der GKV?

Eine wesentlich andere Dimension bezüglich der Finanzlage der GKV nimmt der Bereich der – aber nach wie vor nicht exakt definierbaren – versicherungsfremden Leistungen ein. Hier bewegen sich, laut einer IGES-Studie, die für das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung durchgeführt wurde, die geschätzten Aufwendungen auf bis zu 58 Milliarden Euro. Die Studie unterscheidet zwischen begründbar versicherungsfremd (22 Milliarden Euro) und teilweise begründbar (36 Milliarden Euro).

So werden die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern allein mit gut 11 Milliarden beziffert. Kritiker sehen hierin eine Begünstigung der Einverdiener-Ehepaare gegenüber Doppelverdiener-Partnerschaften bei gleichem Gesamteinkommen. Die Krankenkassen selbst sehen als bedeutende versicherungsfremd begründbare Belastung den pauschalierten Beitrag für erwerbsfähige Bürgergeldbezieher mit 4,2 Milliarden Euro, wenn man an vergleichbaren Erwerbseinkommen bemessene Beiträge als Maßstab verwendet und Familienversicherte herausrechnet. Ebenfalls kritisiert wird die indirekte Mitfinanzierung von Krankenhausinvestitionen durch die Krankenkassen (geschätzt 3,4 Milliarden Euro), da man hierfür grundsätzlich die Zuständigkeit der Bundesländer sehen könnte.

Unter die teilweise versicherungsfremden Leistungen fallen unter anderem die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern mit 23,6 Milliarden Euro. Für weitergehende Informationen verweisen wir auf: Versicherungsfremde Leistungen in der GKV auf dem Prüfstand.