Die neue GOÄ – ein Update
Nach über 40 Jahren steht eine tiefgreifende Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bevor. Die „GOÄneu“ soll die privatärztliche Abrechnung an moderne medizinische, digitale und organisatorische Entwicklungen anpassen – und dabei für mehr Transparenz und Fairness sorgen.
Wir geben Ihnen einen kompakten Überblick über die wesentlichen Änderungen und den aktuellen Stand:
Wesentliche Neuerungen der GOÄneu
1. Erweiterter Leistungskatalog
Statt bisher rund 2.800 Leistungsziffern umfasst die GOÄneu künftig ca. 5.500 Positionen. Damit werden moderne Leistungen wie Telemedizin, elektronische Patientenakte (ePA) oder Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) erstmals explizit abgebildet.
2. Gebührenstruktur und Gebührenvereinbarung
Der neue Entwurf sieht einen „nicht unterschreitbaren Gebührensatz“ vor, der nur durch schriftliche Honorarvereinbarung mit Angabe von Steigerungsgrund überschritten werden darf. Dies ist eine Einschränkung gegenüber der bisherigen Praxis, soll aber durch Zuschläge ausgeglichen werden. Die Schriftform bleibt verpflichtend, um Patienten vor unbedachten Mehrkosten zu schützen. Das Wort „rechtzeitig“ vor Leistungserbringung bei Vereinbarungen wird gestrichen, um Unklarheiten zu vermeiden.
3. Analogleistungen entfallen
Leistungen, die bislang über Analogziffern abgerechnet wurden, werden künftig im Leistungskatalog direkt erfasst oder regelmäßig ergänzt. Das schafft mehr Rechtssicherheit und reduziert Interpretationsspielräume.
4. Einheitliche Regelungen für Ausfallhonorare
Auf Grundlage eines BGH-Urteils werden verbindliche Vorgaben für Ausfallhonorare eingeführt – etwa zu Fristen (z. B. 24–48 Stunden), Höhe und Ausnahmen. Damit entstehen klarere rechtliche Rahmenbedingungen für versäumte Termine.
5. Mehr Dokumentation & differenzierte Zuschläge
Zuschläge richten sich künftig nach objektiv nachvollziehbaren Kontextfaktoren wie Behandlungsdauer, Alter des Patienten, psychischer Belastung oder medizinischer Komplexität. Eine differenzierte Dokumentation wird somit wichtiger denn je.
6. Aufwertung der sprechenden Medizin
Gesprächsleistungen und ärztliche Zuwendung werden besser vergütet, während rein technische Leistungen tendenziell abgewertet werden. Das setzt neue Schwerpunkte in der Vergütungs-systematik.
7. Regelmäßige Aktualisierung
Ein Novum: Die neue GOÄ wird fortlaufend durch eine gemeinsame Kommission von BÄK, PKV und weiteren Akteuren aktualisiert. Damit sollen lange Stillstandsphasen wie in der Vergangenheit vermieden werden.
Auf den Punkt gebracht
Vergleich: Alt vs. Neu im direkten Vergleich:
| Bereich | GOÄ alt (bis 2025) | GOÄneu (ab vsl. 2026/2027) |
| Leistungsziffern | insgesamt: 2.800 | insgesamt: 5.500, breiter und aktueller Katalog |
| Gebührenstruktur | Steigerungssatz (1,0–3,5) | Festhonorare u. standardisierte Zuschläge |
| Analogleistungen | häufig notwendig | entfallen, direkt im Katalog enthalten |
| Ausfallhonorare | uneinheitlich | einheitlich geregelt |
| Dokumentation | teilweise unspezifisch | detaillierter, abrechnungsrelevant |
| Digitalisierung | Kaum abgebildet | Telemedizin, ePA, DiGA systematisch integriert |
| Aktualisierung | Jahrzehntelanger Stillstand | Regelmäßige Überarbeitung durch Fachkommission |
Aktueller Stand & Zeitplan
Mai 2025: Der Deutsche Ärztetag stimmt dem Entwurf der GOÄneu zu.
2025–2026: Fachliches Clearing-Verfahren und politische Abstimmung mit dem BMG und Bundesrat.
Ab 2026/2027: Inkrafttreten der neuen GOÄ
Fazit
Die neue GOÄ bringt weitreichende Veränderungen mit sich – aber auch neue Chancen: Sie ermöglicht eine moderne und transparente Vergütung ärztlicher Leistungen. Wer sich frühzeitig mit den Neuerungen vertraut macht, legt den Grundstein für einen reibungslosen Übergang und kann die Vorteile optimal nutzen. Wir halten Sie dabei selbstverständlich stets auf dem Laufenden.