Steuerfallen bei Ferienimmobilien: Was Eigentümer und Vermieter unbedingt beachten sollten
Ferienwohnungen und -häuser sind beliebt – sowohl als Kapitalanlage als auch zur Eigennutzung. Doch wer seine Ferienimmobilie vermietet, sollte die steuerlichen Spielregeln genau kennen. Denn schon kleine Fehler können zu teuren Nachzahlungen führen.
1. Eigennutzung und Vermietung klar trennen
Wer seine Ferienwohnung sowohl selbst nutzt als auch vermietet, muss diese Zeiträume exakt dokumentieren. Eine klare Trennung ist wichtig, um steuerlich korrekt zwischen privater und gewerblicher Nutzung zu unterscheiden.
2. Einnahmen vollständig und korrekt angeben
Mieteinnahmen aus der Vermietung sind steuerpflichtig und gehören in die Einkommensteuererklärung. Werden die Einnahmen nicht korrekt erfasst, drohen Nachforderungen und eventuell auch Bußgelder.
3. AfA und Werbungskosten optimal nutzen
Abschreibungen (AfA) und Werbungskosten wie Renovierungen, Maklergebühren oder laufende Nebenkosten können die Steuerlast senken. Voraussetzung: Sie werden sauber belegt und in der Steuererklärung angesetzt.
4. Umsatzsteuerpflicht im Blick behalten
Bei regelmäßiger und umfangreicher Vermietung kann eine Umsatzsteuerpflicht entstehen – vor allem, wenn zusätzliche Leistungen wie Reinigung oder Frühstück angeboten werden.
5. Besonderheiten bei Auslandsimmobilien beachten
Wer im Ausland eine Ferienwohnung vermietet, muss nicht nur die steuerlichen Vorschriften des jeweiligen Landes kennen, sondern auch die deutschen Meldepflichten einhalten.
Unser Tipp:
Frühzeitig steuerliche Beratung einholen, um Fallstricke zu vermeiden und steuerliche Vorteile optimal zu nutzen. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Gestaltung und Steuerplanung Ihrer Ferienimmobilie – in Deutschland und im Ausland.
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